Ruhestörung & Gericht - Wie?

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JUSLINE
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Ruhestörung & Gericht - Wie?

Beitrag von JUSLINE » 23.02.2004, 22:42

hallo,



folgende situation: gemeindewohnung, nachbarn (über mir) vor ca 2 jahren eingezogen.

erstes jahr ständiges gepolter und gehämmer zwischen 23.00 und 8.00 uhr. habe

versucht mit den mietern zu reden -> wurde beschimpft und die lärmerei wurde

noch lauter (protest-mässig). habe dann 2-3 mal die polizei geholt, keine änderung,

ausser dass es seither regelmässig um 22.00, 0.00 und 2.00 ein trampelkonzert gibt.

seit nun etwa einem jahr spielen sie fast jeden tag (mo-so) ab pünktlich 22.00

bis ca 3.00 extrem laute musik. ab 3.00 wummert dann der bass weiter bis ca 8.00.

an tagen ohne musik findet das übliche getrampel statt.



vor einem jahr habe ich an wr. wohnen geschrieben, wurde anscheinend ignoriert.

vor 3 wochen wieder an wr.wohnen geschrieben, diesmal mit einer unterschriften-liste.

nun wurde mir mitgeteilt, dass diese mieter schriftlich verwarnt werden und falls

sich bis mitte märz nichts ändert ich nochmals schreiben soll. allerdings mit einer

unterschriften-liste mit mind. 4 bereiten zeugen. sonst hätte es laut wr.wohnen

'keinen sinn' vor gericht zu gehen, bzw würde wr.wohnen sonst nicht vor gericht gehen.

ich hatte jetzt zwar 6 unterschriften (inkl meiner) allerdings hatten die meisten betroffenen

mieter (vor allem ältere damen) wirklich angst zu unterschreiben, da sie sich vor den

lärmern bereits fürchten (öfters polizei vorort usw). also 4 zeugen zu finden wird wohl schwer.



da ich eigentlich nicht damit rechne, dass sich diese mieter mit einer verwarnung zur

vernunft bringen lassen, hätte ich folgende fragen:



1) wer ist als zeuge zugelassen? nur (haupt-)gemeldete mieter? personen, die öfter zu besuch sind?

2) gelten polizeiliche anzeigen (wenn polizei den lärm hört) vor gericht als 'zeugenaussage'?

3) brauche ich wirklich 4 zeugen? genügt es nicht wenn 2 parteien gegen 1 aussagen?

4) falls wr.wohnen auf 4 zeugen besteht, was kann ich dann tun???



zu 1) meine freundin war hier in den letzten jahren tlw haupt-, neben- bzw seit ein paar monaten nicht

mehr gemeldet. könnte sie als zeugin aussagen, denn sie wohnt hauptsächlich hier. würde es genügen,

wenn sie sich jetzt wieder (neben-)meldet?





bitte um hilfe,

und vielen dank im voraus!



mike



DorisMihokovic
Beiträge: 717
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Ruhestörung & Gericht - Wie?

Beitrag von DorisMihokovic » 24.02.2004, 07:58

M. E. ist die Forderung nach 4 Zeugen willkuerlich. Polizeiliche Wahrnehmungen sind das wirkungsvollste Mittel. Daneben koennen Sie auch Ihre Gaeste bitten, als Zeugen auszusagen. Wenn Sie glaubhaft machen koennen, dass die Hausbewohner (z. B. durch Drohungen der besagten Partei) derart eingeschuechtert sind, liegt ein weiterer Grund vor, sie wegen unleidlichen Verhaltens zu kuendigen.

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