Ich habe letzte Woche eine Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlung von zusammen 870 Euro für die Jahre 1999 und 2000 bekommen, für eine Wohnung aus der ich 2001 ausgezogen bin und die ich zusammen mit meinem damaligen Freund gemietet habe.
Meine Fragen:
1. Ist es zulässig so lange danach noch eine Abrechnung zu schicken?
2. Die Zahlung muß innerhalb eines Monats erfolgen. Verschiebt sich der Zahlungstermin, wenn ich Widerspruch anmelde, oder muß ich dann trotzdem zahlen?
3. Müßte nicht auch mein damaliger Freund eine Abrechnung bekommen, wenn wir beide im Mietvertrag standen?
4. Die Abrechnung kommt von einer Firma die ich nicht kenne. Muß ich davon ausgehen, daß diese Firma die Verwaltungsaufgaben für meinen damaligen Vermieter übernommen hat?
Betriebskostennachzahlung nach 3 Jahren
RE: Betriebskostennachzahlung nach 3 Jahren
> Meine Fragen:
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> 1. Ist es zulässig so lange danach noch eine Abrechnung zu schicken?
Das hier ist ein österreichisches Forum. Die österreichische Rechtsordnung unterscheidet sich in Bezug auf Betriebskostenabrechnungen bzw. Verjährung von der deutschen. Deshalb sollten Sie sich an eine Rechtsvertretung in Deutschland (Rechtsanwalt, Mietervereinigungen) wegen genauerer Auskünfte wenden (gilt insbesondere auch für Punkt 2 Ihrer Frage)
Dem nachstehenden Artikel lässt sich entnehmen, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland geändert haben. Für Betriebskostenabrechnungen (hauptsächlich) bis inkl. dem Jahr 2000 gelten noch die alten, längeren Fristen für die Geltendmachung.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,187 ... 01,00.html
Es könnte daher sein, dass der Betrag zu zahlen ist. (Siehe Artikel unter obigem Link).
(..)
> 3. Müßte nicht auch mein damaliger Freund eine Abrechnung bekommen, wenn wir beide im Mietvertrag standen?
Jedenfalls können Sie, wenn Sie das seinerzeit so vereinbart haben, von ihm verlangen, dass er seinen Teil bezahlt, falls Sie tatsächlich die Betriebskosten nun noch bezahlen müssen.
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> 4. Die Abrechnung kommt von einer Firma die ich nicht kenne. Muß ich davon ausgehen, daß diese Firma die Verwaltungsaufgaben für meinen damaligen Vermieter übernommen hat?
Vergewissern Sie sich doch bei der Firma, indem Sie einen Nachweis verlangen (Telefon, bzw. alten Vermieter anrufen).
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> 1. Ist es zulässig so lange danach noch eine Abrechnung zu schicken?
Das hier ist ein österreichisches Forum. Die österreichische Rechtsordnung unterscheidet sich in Bezug auf Betriebskostenabrechnungen bzw. Verjährung von der deutschen. Deshalb sollten Sie sich an eine Rechtsvertretung in Deutschland (Rechtsanwalt, Mietervereinigungen) wegen genauerer Auskünfte wenden (gilt insbesondere auch für Punkt 2 Ihrer Frage)
Dem nachstehenden Artikel lässt sich entnehmen, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland geändert haben. Für Betriebskostenabrechnungen (hauptsächlich) bis inkl. dem Jahr 2000 gelten noch die alten, längeren Fristen für die Geltendmachung.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,187 ... 01,00.html
Es könnte daher sein, dass der Betrag zu zahlen ist. (Siehe Artikel unter obigem Link).
(..)
> 3. Müßte nicht auch mein damaliger Freund eine Abrechnung bekommen, wenn wir beide im Mietvertrag standen?
Jedenfalls können Sie, wenn Sie das seinerzeit so vereinbart haben, von ihm verlangen, dass er seinen Teil bezahlt, falls Sie tatsächlich die Betriebskosten nun noch bezahlen müssen.
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> 4. Die Abrechnung kommt von einer Firma die ich nicht kenne. Muß ich davon ausgehen, daß diese Firma die Verwaltungsaufgaben für meinen damaligen Vermieter übernommen hat?
Vergewissern Sie sich doch bei der Firma, indem Sie einen Nachweis verlangen (Telefon, bzw. alten Vermieter anrufen).
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