Ich habe im Juli 2002 ein einfamilienhaus gemietet auf die dauer von 3 jahren.
aus privaten gründen möchte ich nun ausziehen und habe mich auch insofern mit der vermieterin geeinigt als daß ich einen seriösen nachmieter gestellt habe.
die vermieterin möchte nun von mir aber daß ich die veränderungen die ich vor 1 1/2 jahren im haus gemacht habe (holzfußboden statt teppichboden, einen fensterstock mit weiß übermalen,2 wände rot übermalt)rückgängig mache, obwohl mein nachmieter nicht nur die veränderungen in dieser form akzeptiert sondern sie sogar auch in dieser weise gemacht hätte ---und mir auch dafür eine kleine ablöse geben würde.
muß ich die veränderungen jetzt rückgängig machen obwohl mein nachmieter diese veränderungen auch in dieser weise haben will?
kann er nicht in vertraglicher form die verantwortung für die rückgängigmachung der veränderungen übernehmen (was auch in seinem interesse ist)? muß ein komplett neuer vertrag erstellt werden oder kann mein nachmieter in meinen noch 17 monate gültigen vertrag einsteigen?
mit einer raschen antwort wäre mir sehr geholfen.ich danke auch im voraus schon dafür
dr. josef schauer
Nachmieter
RE: Nachmieter
> muß ich die veränderungen jetzt rückgängig machen obwohl mein nachmieter diese veränderungen auch in dieser weise haben will?
Das ist mE eine Frage der Einigung mit der Vermieterin. Sie braucht einer vorzeitigen Vertragsbeendigung Ihrerseits nicht zustimmen, und muss andererseits - bei vertraglich vereinbartem Untermietverbot - nicht akzeptieren, dass für die restlichen 17 Monate Ihres Vertrags eine andere Person im Haus als Ihr Untermieter wohnt.
Aber darum ging es Ihnen und dem Nachmieter wohl auch nicht. Sie haben zwar nichts Diesbezügliches geschrieben, aber ich nehme an, dass geplant ist, dass der Nachmieter für mehr als 17 Monate im Haus als Mieter wohnen möchte, einerseits, und auch, dass er seinerseits die von der Vermieterin gewünschten Rückbauarbeiten nicht übernehmen möchte. Er will ja im Gegenteil Ihnen etwas dafür als Ablöse zahlen.
Das könnte aber nun der Sichtweise der Vermieterin zuwiderlaufen, die mit rotbemalten Wänden bzw. einem Holz - statt dem ursprünglichen Teppichboden vielleicht nicht glücklich wird, wenn sie nämlich nach dem präsumptiven Auszug Ihres Nachmieters dann das Haus weitervermieten möchte.
Ihre Verhandlungssituation könnte sich verbessern, wenn der Nachmieter zB nicht Ihnen, sondern der Vermieterin, die besagte Ablöse anbietet, im Gegenzug für den Verzicht der Vermieterin auf Beseitigung der Umbauten. Natürlich ein finanzieller Unterschied für Sie..
> kann er nicht in vertraglicher form die verantwortung für die rückgängigmachung der veränderungen übernehmen (was auch in seinem interesse ist)?
Ja, das kann er, wenn die Vermieterin damit einverstanden ist, aber es besteht kein Recht Ihrerseits oder seinerseits auf eine solche vertragliche Vereinbarung.
muß ein komplett neuer vertrag erstellt werden oder kann mein nachmieter in meinen noch 17 monate gültigen vertrag einsteigen?
Letzteres wäre mE nur in Form einer Untermiete denkbar, und auch nur dann,wenn im Vertrag zwischen Ihnen und der Vermieterin kein diesbezügliches Verbot verankert ist. Dann aber auch nur für 17 Monate, und danach ist zu erwarten, dass die Vermieterin neuerlich auf der Beseitigung der Veränderungen besteht.
Den Vertrag von Ihnen direkt übernehmen kann der Nachmieter nicht, und ein vertragliches Weitergaberecht wurde ja wohl in Ihrem Fall im ursprünglichen Vertrag nicht bedungen (?)
Und so ist es wohl ein gutes Recht der Vermieterin, mit dem Nachmieter einen neuen Vertrag zu machen. Auch ein Vertragseinstieg würde wohl einen Zusatz zum alten Vertrag mit Nennung von Frist und neuen Vertragsparteien erfordern, und damit wäre der Vertrag sowieso wieder zu vergebühren..
mfg, akita
Das ist mE eine Frage der Einigung mit der Vermieterin. Sie braucht einer vorzeitigen Vertragsbeendigung Ihrerseits nicht zustimmen, und muss andererseits - bei vertraglich vereinbartem Untermietverbot - nicht akzeptieren, dass für die restlichen 17 Monate Ihres Vertrags eine andere Person im Haus als Ihr Untermieter wohnt.
Aber darum ging es Ihnen und dem Nachmieter wohl auch nicht. Sie haben zwar nichts Diesbezügliches geschrieben, aber ich nehme an, dass geplant ist, dass der Nachmieter für mehr als 17 Monate im Haus als Mieter wohnen möchte, einerseits, und auch, dass er seinerseits die von der Vermieterin gewünschten Rückbauarbeiten nicht übernehmen möchte. Er will ja im Gegenteil Ihnen etwas dafür als Ablöse zahlen.
Das könnte aber nun der Sichtweise der Vermieterin zuwiderlaufen, die mit rotbemalten Wänden bzw. einem Holz - statt dem ursprünglichen Teppichboden vielleicht nicht glücklich wird, wenn sie nämlich nach dem präsumptiven Auszug Ihres Nachmieters dann das Haus weitervermieten möchte.
Ihre Verhandlungssituation könnte sich verbessern, wenn der Nachmieter zB nicht Ihnen, sondern der Vermieterin, die besagte Ablöse anbietet, im Gegenzug für den Verzicht der Vermieterin auf Beseitigung der Umbauten. Natürlich ein finanzieller Unterschied für Sie..
> kann er nicht in vertraglicher form die verantwortung für die rückgängigmachung der veränderungen übernehmen (was auch in seinem interesse ist)?
Ja, das kann er, wenn die Vermieterin damit einverstanden ist, aber es besteht kein Recht Ihrerseits oder seinerseits auf eine solche vertragliche Vereinbarung.
muß ein komplett neuer vertrag erstellt werden oder kann mein nachmieter in meinen noch 17 monate gültigen vertrag einsteigen?
Letzteres wäre mE nur in Form einer Untermiete denkbar, und auch nur dann,wenn im Vertrag zwischen Ihnen und der Vermieterin kein diesbezügliches Verbot verankert ist. Dann aber auch nur für 17 Monate, und danach ist zu erwarten, dass die Vermieterin neuerlich auf der Beseitigung der Veränderungen besteht.
Den Vertrag von Ihnen direkt übernehmen kann der Nachmieter nicht, und ein vertragliches Weitergaberecht wurde ja wohl in Ihrem Fall im ursprünglichen Vertrag nicht bedungen (?)
Und so ist es wohl ein gutes Recht der Vermieterin, mit dem Nachmieter einen neuen Vertrag zu machen. Auch ein Vertragseinstieg würde wohl einen Zusatz zum alten Vertrag mit Nennung von Frist und neuen Vertragsparteien erfordern, und damit wäre der Vertrag sowieso wieder zu vergebühren..
mfg, akita
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