Hallo zusammen.
Der Mietvertrag meiner befristeten Wohnung läuft seit dem 01.03.2003. Eine befristete Mietwohnung kann laut Gesetz frühestens nach Ablauf 1 Jahres mit 3 monatiger Frist gekündigt werden.
Ich konnte mich heute aber mit meinem Vermieter darauf einigen, daß das Mietverhältnis per 29.02.2004 (also eigentlich mit dem auslaufenden Jahr) einvernehmlich aufgelöst wird und die Wohnung nach 3 monatiger Frist (also ende Mai 2004) an den Vermieter übergeben wird.
Natürlich möchte ich schriftlich kündigen und ich bitte Euch um Tipps was ich alles in der Kündigung anführen soll (einvernehmlich, Kaution, ...), DANKE!
Jürgen
befristeter Mietvertrag - einvernehmliche Kündigung
RE: befristeter Mietvertrag - einvernehmliche Kündigung
Es sollte genügen, wenn Ihnen der Vermieter möglichst bald schriftlich bestätigt, dass das Mietverhältnis Ende Mai zu Ende ist. Wenn dem nichts hinzugefügt wird, bleiben die Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution gewahrt.
Sollten Sie bei der tatsächlichen Rückgabe der Wohnung aber allfällige Generalverzichtsklauseln unterschreiben (z.B.: "alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis sind bereinigt", "Mieter verzichtet auf Forderungen welcher Art auch immer..." verlieren Sie den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.
Sollten Sie bei der tatsächlichen Rückgabe der Wohnung aber allfällige Generalverzichtsklauseln unterschreiben (z.B.: "alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis sind bereinigt", "Mieter verzichtet auf Forderungen welcher Art auch immer..." verlieren Sie den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.
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