Leider sollte man sich daran halten, wenn etwas unterschrieben wurde, das keine sittenwidrige Klausel enthält. Eine Möglichkeit wäre, dass Du mit dem Vermieter aufgrund der Umstände diesbezüglich nachverhandelst.
Ehrlich gestanden kann ich nicht beurteilen, was Dir drohen könnte, wenn Du selbstständig auf eine andere Firma zurückgreifst. Kann irgendwie keinen wirklichen Anfechtungsgrund erkennen, da ja dadurch der Vermieter keinen Schaden hat. Auf der anderen Seite könnte der Vermieter nachträglich erwirken, dass die Wartung nachträglich von "seiner Firma" durchgeführt wird.
Mit Verweis auf § 934 ABGB solltest Du auch mit der vorgegeben Firma verhandeln und die Halbierung der Kosten beantragen, da dieser vermutlich mehr als das Doppelte als andere verlangt.
Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte.
§ 934. Hat bei zweiseitig verbindlichen Geschäften ein Teil nicht einmal die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werte erhalten, so räumt das Gesetz dem verletzten Teile das Recht ein, die Aufhebung, und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Teile steht aber bevor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, dass er den Abgang bis zum gemeinen Werte zu ersetzen bereit ist. Das Missverhältnis des Wertes wird nach dem Zeitpunkt des geschlossenen Geschäftes bestimmt.
Also wenn ich rein nach dem Titel des Paragraphen gehe, würde ich sogar meinen, dass Du nicht wirklich was zu befürchten hättest, wenn Du notfalls auf einen anderen Installateur zurückgreifen würdest, weil jener im Vertrag sittenwidrigerweise zu teuer sein könnte. Aber das wäre jetzt sehr unverbindlich, da mir keine Praxis-Werte vorliegen.
Wieviel verlangt denn die Firma? Wenn es bis 150 Euro liegt, ohne dass großartige Zusatzarbeiten angefallen sind, gäbe es meiner Meinung nichts zu beanstanden! Läge eine Rechnung weit darüber, würde ich den Kontakt zum Innungsmeister der Installateure und der VKI herstellen.
Wie lange wohnst Du schon dort und ist die jährliche Wartung durch Rechnungen belegbar (eventuell auch jene vom Vormieter)?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!