In meiner Hausordnung steht Folgendes:
Für Beschädigungen außerhalb der Wohnung haften alle Mieter zur ungeteilten Hand, wenn die Schuldtragenden nicht ermittelt werden können.
Ist das rechtens, dass der Eigentümer Schäden einfach auf die Mieter abwälzt, wenn es keinen Schuldtragenden gibt, oder der nicht dingfest zu machen ist?
Tschur
Vandalismusschäden auf Mieter abwälzbar?
-
Tschuri Cazzino
- Beiträge: 49
- Registriert: 21.08.2007, 23:35
-
Tschuri Cazzino
- Beiträge: 49
- Registriert: 21.08.2007, 23:35
Re: Vandalismusschäden auf Mieter abwälzbar?
Das würde auch bedeuten, dass die Mieter solidarisch haften. Ist bei einem oder mehrern Mieter kein Geld zu holen, so müssen die restlichen Mieter deren Anteil übernehmen.Tschuri Cazzino hat geschrieben:In meiner Hausordnung steht Folgendes:
Für Beschädigungen außerhalb der Wohnung haften alle Mieter zur ungeteilten Hand, wenn die Schuldtragenden nicht ermittelt werden können.
Ob das im Streitfalle hält, wage ich zu bezweifeln.
Gene
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 32 Gäste