Treuhandkosten bei Fremdfinanzierung
Treuhandkosten bei Fremdfinanzierung
Der mit der vertraglichen Kaufabwicklung für eine Wohnung vom Verkäufer "verordnete" Notar verlangt für den Fall einer anteiligen Fremdfinanzierung zusätzlich zu seinen Vertragserrichtungskosten für seine Treuhandschaft einen nicht genau definierten Betrag max. 673,- + USt. Ist das üblich?
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