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Mein Bruder hat unsere Familienwohnung im ersten Bezirk mit 200qm und in einer Toplage (Nähe Kärntnerstr.) die unsere Familie schon in den Nachkriegsjahren in Miete genommen hat. Er zahlt, da es ein alter Mietvertrag ist in der Lage nur € 660.-. Er hat nun eine kleinere neuere Wohnung in Grünlage, will die 200qm Wohnung zurückgeben, aber er will, obwohl die Wohnung in keinem besonderen Zustand ist eine Ablöse. Diese Forderung will er mit der Begründung stutzen, dass der neue Mieter das fünffache an Miete zahlen wird. Er fordert € 50.000.- da er sagt, die Hausverwaltung erwirtschaftet mit dem neuen Mieter enormen Gewinn. Hat er da eine Chance???, und wie soll er das angehen, ohne auf die Nase zu fallen, da er ja einen anderen Wohnsitz auch noch hat????
Bitte um Sachrat, danke
gibt es eine Ablöse für Mietwohnungen?
Das Ablösen von Mietrechten ist mWn nicht zulässig. Der Ablöse muß ein tatsächlicher Sachwert (Möbel, Investitionen, die die Wohnung aufwerten) gegenüber stehen.
Bezahlt ein Nachmieter zB diese (ungerechtfertigte) Ablöse, kann der NM diese zurückfordern.
Wofür sollte der 2, Wohnsitz ein Problem darstellen? ISt eine der Wohnungen zB eine Gemeindewohnung oder eine geförderte Wohnung, die EINEN Wohnsitz vorschreibt?
Bezahlt ein Nachmieter zB diese (ungerechtfertigte) Ablöse, kann der NM diese zurückfordern.
Wofür sollte der 2, Wohnsitz ein Problem darstellen? ISt eine der Wohnungen zB eine Gemeindewohnung oder eine geförderte Wohnung, die EINEN Wohnsitz vorschreibt?
Hallo speedy ! Deine Bruder könnte die Kündigung nach § 30 MRG treffen - kein drindendes Wohnbedürfnis - wenn er eine 2. Wohnung hat in der er tatsächlich wohnt- Wenn der Hausherr den Nachweis erbringen kann daß deine Bruder diese Wohnung nicht benützt wird er dies tun und garantiert keine Ablöse zahlen. mfg Hausherr
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