Hallo!
Meine Anfrage ist glaube ich etwas kompliziert....:
Die Mutter meines Partners, Frau B., hat vor ca. 25 Jahren mal eine Wohnung in Wien gemietet. Sie darf die Wohnung lt. Mietvertrag nicht untervermieten. Vor 20 Jahren (ca.) ist sie aber nach Tirol gezogen, und eine Bekannte von ihr, Frau L., zog in die Wohnung ein, die Hausverwaltung wurde darüber informiert. Frau L. wohnt dort somit zur Untermiete, da meine Schwiegermutter Frau B. die Wohnung ja nie gekündigt hat. Sie hat inzwischen schon bei der Hausverwaltung nachgefragt, sie ist tatsächlich immer noch die Hauptmieterin.
Jetzt wollen wir im Herbst nach Wien ziehen, und am liebsten natürlich in diese Wohnung (ist sehr günstig da es sich noch um den sogenannten Friedenszins handelt). Frau L. weiß bescheid dass sie bis August ausziehen soll.
Dürfen wir da einfach so einziehen, und der Hausverwaltung einfach nur Bescheid geben? Die Hausverwaltung würde gern den alten Mietvertrag kündigen und mit uns dann einen neuen - natürlich teureren - abschließen. Aber das wollen wir eigentlich nicht (wärn wir ja blöd). Der Vermieter darf doch die Wohnung nicht kündigen, oder?? Und wenn meine Schwiegermutter sie nicht kündigt, was dann? Oder kann sie z.B. einfach eine Art "Eigenbedarf" anmelden, da ja ihr Sohn einziehen will?
Irgendwie sind wir unsicher, was wir da nun machen sollen. Wenn wir tatsächlich einen neuen Mietvertrag abschließen würden, wäre die Miete VIEL höher als jetzt. Was meint ihr, wie ist da die Rechtslage?
lg, Mireya
Dürfen wir da einfach einziehen?
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