wer weiß bescheid

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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angel of the night
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Registriert: 21.04.2007, 16:47

wer weiß bescheid

Beitrag von angel of the night » 21.04.2007, 17:18

hallo,

wer kann mir helfen, bzw was kann passieren.

habe vor ca 7 jahren einen heustadel als allg. lagerstätte gemietet.

der mietvertrag wurde damasl per handschlag und zeugen gemacht.

vertragspartnerin war die damalige besitzerin--- mutter des heutigen besitzers. vor 3 jahren hat der sohn alles übernommen und war einverstanden mit allem.

vereinbart war eine nutzung von mindestens 10 jahren bzw eine kündigung zum 30.06. bzw. 31.12. mit einem halben jahr kündigungsfrist.

nun hat er mich geklagt (räumungsklage):

wegen erheblichen nachteiligem gebrauch ( war nie anders im gebrauch)
wegen bestandszinsrückstand ( kann nachgewiesen werden, das anstandslos bezahlt wurde jährlich im voraus)

desweiteren hat der vermitter nie persönlich mit mir kontakt aufgenommen.

habe erst durchs gericht erfahren---- dadurch nun auch demensprechende kosten--- welche sicherlich vermieden hätte werden können.

erbitte um hilfe.


danke im vorhinein



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von MEMIL » 19.05.2007, 08:06

Also Angel der Dunkelheit! Deiner Beschreibung nach, könnte es sich um einen mündlichen Pachtvertrag gehandelt haben. Es entspricht den guten Sitten, dass bei einer Kündigung das Thema einmal vorerst mündlich, dann schriftlich per Brief und erst zum Schluss per Gericht abgehakt wird. Eine Pflicht dich zu kontaktieren besteht es für den Vermieter aber nicht. Damit musst du dich abfinden. Was die Kosten betrifft, wenn die Kündigungsgründe nicht stimmen, würde der Vermieter die Klage verlieren und er müsst die Kosten selbst tragen. Soweit so gut.
In der Sache selbst, musst du dich entscheiden, ob du die Klage bekämpfen willst oder ob du ausziehen willst. Das kannst du gleich bei der ersten mündlichen Verhandlung beim Gericht tun. Wenn schon ein Verfahren läuft, sind schon unvermeidbare Kosten entstanden. Diese Kosten können mit einem schnellen Vergleich reduziert bleiben.
Du kannst sogar beides tun: Beim Gericht die Klage bekämpfen und zugleich einen Vergleich anbieten, wonach du keine Kosten tragen musst und irgendwann das Objekt zurückgeben. Voraussetzung dafür ist aber, dass das was du hier vorgebracht hast, stimmt.
mfg,
MEMIL (memil@gmx.net)

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