Der Beschluss mit einer -- wenn immer knappen – Mehrheit, ist (allein aus diesem Grund) in Ordnung. Nun, wenn der Beschluss aus anderen Gründen nicht gesetzkonform zustand gekommen ist, kann ich den Sachverhalt nicht virtuell beurteilen. Darum geht es bei Ihrer Anfrage aber auch nicht. Nun, zu Kostenfragen: Einerseits muss man bedenken, dass wenn Sie den Beschluss nach § 29 WEG anfechten möchten (da gibt es vielen Gründen, Sie brauchen aber eine persönliche Beratung und Überprüfung des Schachverhaltens samt Unterlagen) können Sie dies grundsätzlich bis 3 Monaten ab Anhang des Beschlusses im Stiegenhaus vornehmen (sogar 6 Monate, wenn der Beschluss nicht aufgehängt oder nicht zusgestellt wurde). Diese Anfechtung wird aber nicht verhindern, dass, wenn die Sanierung wirklich notwendig ist, diese früher oder später durchgeführt werden muss. Beim Gericht können Sie die Klage verlieren oder einen Vergleich abschließen müssen, die Ihnen nur Kosten bringt, und dann erst richtig auch die Vorschreibung für die Sanierung. Als benachteiligte Minderheit, können Sie aber die Sanierung beim Gericht, Mittels Anfechtung des Beschlusses überprüfen lassen und eventuell eine Kostenreduktion erreichen (theoretisch sogar verhindern, was jedoch in der Praxis nicht oft vorkommt).
Was ich Ihnen empfehlen kann, ist sich mit der Hausverwaltung in Kontakt zu setzen und statt gegen, dafür eintreten und (vielleicht mit anderen Miteigentümern) versuchen Sie die Kosten zu minimieren. Wohnbausanierung wird in Ihrem Fall nicht mehr geben, aber es gibt noch einigen Möglichkeiten der Förderung (je nachdem wo sich Ihre Liegenschaft befindet). Da kann sich die Hausverwaltung sicher informieren und ausnützen. Auch kann die Sanierung durch einfachere Kalkulation und günstige Angeboten, die Sie selbst überprüfen können verbilligt werden. Was die Rolläden betrifft, da kann Ihnen niemand helfen, weil Sie offensichtlich diese ohne schriftliche Zustimmung der Hausgemeinschaft (wie üblich) eingebaut haben. Wenn nicht, dann sollten Sie auch diese Situation überprüfen lassen. Schadensersatz, oder Kostenminderung für Sie wären hier nicht unrealistisch. Dafür benötigen Sie bestimmt anwaltliche Beratung, oder wenden Sie sich an einer Mieterorganisation. Bei Bedarf kann ich Ihnen einige Vorschläge per Mail direkt senden (Das tue ich nicht hier im Forum aus Prinzip, weil ich keine Werbung für Anwalt A oder B, oder Organisation A oder B machen möchte, was nicht Sinn und Zweck des Forums sein sollte)
mfg,
memil
memil@gmx.net