Ich habe vor fast 15 Jahren auf meine Kosten eine Gas-kombi-Therma inkl. Radiatoren einbauen lassen (anstelle des Allesbrenner im Wohnzimmer). die Therme ist nun schon so alt, daß sich Reparaturen häufen und auch der Rauchfangkehrer motzt herum.
Frage:
Kann ich nun den Austausch der Therme dem Eigentümer (Vermieter) auf Auge drücken, oder muß ich es selbst bezahlen, da sie ja auch urspünglich auf mein Betreiben hin erst eingebaut wurde?
austausch Gas-Kombi-Therme
RE: austausch Gas-Kombi-Therme
Der Einbau der Therme vor 15 Jahren wurde von dir nicht nur betrieben, sondern auch bezahlt. Unzulässig war diese Vorgangsweise nicht. Auch heute werden täglich Thermen von Mietern ersetzt und in Zukunft wird sich diese unsittliche Situation – furchte ich sehr! – nicht radikal ändern. Rein rechtlich ist der Mieter für die Erhaltung der Gerätschaft die sich im Inneren der Wohnung befindet verantwortlich. Der Vermieter ist für die Erhaltung des allgemeinen Teils des Hauses verantwortlich. Nach diese jahrhunderte lang gepflegte Rechtslage und auch Judikatur hat sich die Überwälzung der Kosten für Thermereparatur auf die Mieterschaft lang vollzogen.
Gesetzlich hat sich nun überhaupt nichts geändert, und ob es sich was ändern wird, steht derzeit in den Sternen. Aktiv bisher sind nur die Mieterlobbies (SPÖ, Grüne, Arbeiterkammer, Mietervereinigung und andere kleinere sozialistisch gerichtete Vereine) die diese Kosten bei dem Vermieter positionieren wollen und die Vermieterlobbies (Wirtschaftskammer, Vermieterverband, ÖVP, FPÖ, usw.).
Die Arbeiterkammer hat zwei Jahre prozessiert und erreicht, dass eine Anzahl von Vertragsklauseln als unzulässig erklärt wurden. Diese Entscheidung ist rechtskräftig, hat aber zwei Schönheitsfehler:
1) Diese Instanzentscheidung (OGH) bezieht sich nicht auf alle Verträge auf der Erde, sondern nur auf eine bestimmte Anzahl von Vereinbarungen, die unter Verwendung eines bestimmten Vertragsmuster abgeschlossen wurden.
2) Diese Entscheidung (gewiss, Neuland in der Judikatur!) ist eben nur eine Entscheidung, kein Gesetz. D.h., jeder Mieter, der nicht direkt davon profitiert (die Mehrheit) kann sich selbstverständlich auf diese Judikatur auch berufen. Wenn der Vermieter jedoch sich tot stellt (die Mehrheit davon), muss der Mieter auch klagen. Wieder 2 Jahre werden wahrscheinlich nicht mehr benötigt, aber der Weg zum Gericht wird vorerst nicht erspart bleiben.
In deinem Fall kann ich dir nur folgendes empfehlen: Stellst dich „klug“ vor und schreibst einen Brief an den Vermieter und verlangst von ihm den dringenden Austausch der Therme. Schreibst ihm dass nach der „geltenden Judikatur“ (so was gibt es gar nicht, aber schreibst trotzdem, weil mit Glück wird der Vermieter nicht wissen, dass so was nicht gibt) müssen Kosten für Thermereparatur und -austauch nicht mehr vom Mieter sondern vom Vermieter getragen werden.
Beißt der Vermieter, brauchst du die Therme gar nicht mehr reparieren, sondern du kriegst eine neue Therme. Beißt er nicht, kannst du immer noch die Arbeiterkammer und die Mietervereinigung aufsuchen. Die werden dir auch keine neue Therme geben, jedenfalls aber Tipps geben, wie du den Vermieter erzwingen kannst, die Therme zu reparieren oder gar auszutauschen.
mfg,
MEMIL
Gesetzlich hat sich nun überhaupt nichts geändert, und ob es sich was ändern wird, steht derzeit in den Sternen. Aktiv bisher sind nur die Mieterlobbies (SPÖ, Grüne, Arbeiterkammer, Mietervereinigung und andere kleinere sozialistisch gerichtete Vereine) die diese Kosten bei dem Vermieter positionieren wollen und die Vermieterlobbies (Wirtschaftskammer, Vermieterverband, ÖVP, FPÖ, usw.).
Die Arbeiterkammer hat zwei Jahre prozessiert und erreicht, dass eine Anzahl von Vertragsklauseln als unzulässig erklärt wurden. Diese Entscheidung ist rechtskräftig, hat aber zwei Schönheitsfehler:
1) Diese Instanzentscheidung (OGH) bezieht sich nicht auf alle Verträge auf der Erde, sondern nur auf eine bestimmte Anzahl von Vereinbarungen, die unter Verwendung eines bestimmten Vertragsmuster abgeschlossen wurden.
2) Diese Entscheidung (gewiss, Neuland in der Judikatur!) ist eben nur eine Entscheidung, kein Gesetz. D.h., jeder Mieter, der nicht direkt davon profitiert (die Mehrheit) kann sich selbstverständlich auf diese Judikatur auch berufen. Wenn der Vermieter jedoch sich tot stellt (die Mehrheit davon), muss der Mieter auch klagen. Wieder 2 Jahre werden wahrscheinlich nicht mehr benötigt, aber der Weg zum Gericht wird vorerst nicht erspart bleiben.
In deinem Fall kann ich dir nur folgendes empfehlen: Stellst dich „klug“ vor und schreibst einen Brief an den Vermieter und verlangst von ihm den dringenden Austausch der Therme. Schreibst ihm dass nach der „geltenden Judikatur“ (so was gibt es gar nicht, aber schreibst trotzdem, weil mit Glück wird der Vermieter nicht wissen, dass so was nicht gibt) müssen Kosten für Thermereparatur und -austauch nicht mehr vom Mieter sondern vom Vermieter getragen werden.
Beißt der Vermieter, brauchst du die Therme gar nicht mehr reparieren, sondern du kriegst eine neue Therme. Beißt er nicht, kannst du immer noch die Arbeiterkammer und die Mietervereinigung aufsuchen. Die werden dir auch keine neue Therme geben, jedenfalls aber Tipps geben, wie du den Vermieter erzwingen kannst, die Therme zu reparieren oder gar auszutauschen.
mfg,
MEMIL
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