falsche abrechnung
falsche abrechnung
nach auflösung meines mietverhältnises meiner wohnung habe ich die endabrechnung bekommen.
versehentlicherweise hat der vermieter einen fehler in seiner endabrechnung und hat mir dadurch eine höhere kaution zurückbezahlt.
meine frage: muss ich die differenz rückerstatten oder geht der fehler auf kosten des vermieters
RE: falsche abrechnung
Du musst zurückzahlen. Bis 31. Dezember des Jahres in denem die Abrechnung (bis 31. Juni) fällig wurde, kann der Vermieter (Hausverwaltung) jeden Fehler korrigieren und die Differenz verlangen ode sogar die Abrechnung wieder zustellen lassen. Wenn diese Frist übersprungen ist, bist du davon befreit.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: falsche abrechnung
ich habe die abrechnung oktober 2006 bekommen
RE: falsche abrechnung
Wenn die Verrechnungsform der BK nach dem § 20 MRG vorzunehmen sei (sieht Mietvertrag) dann haben Sie die Abrechnung schon verspätet erhalten. Wenn die Korrekturanzeige nicht bis 31. Dezember 2006 erfolgte, ist der Anspruch des Vermieters auf Korrektur präkludiert.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: falsche abrechnung
§ 17 WGG Rückzahlung der Finanzierungsbeiträge
In der Wohnrechtsnovelle 2000 wurde die Rückzahlung der Finanzierungsbeiträge infolge Wohnungswechsel neu geregelt:
Regelung bis zum 31.12.2000: Die vom Mieter einbezahlten Finanzierungsbeiträge werden mit 2 % pro Jahr verwohnt (abgeschrieben) und der so ermittelte Betrag mit dem Verbraucherpreisindex aufgewertet.
Regelung ab 01.01.2001: Mit 31.12.2000 wird eine sogenannte § 17- Schlußbilanz gezogen, d.h. für alle Wohnungen wird ein Rückzahlungsbetrag mit fiktivem Auszugsdatum 31.12.2000 errechnet. Bei Wohnungsaufgabe ab 01.01.2001 werden die so errechneten Beträge jährlich mit 1% abgeschrieben. Eine Aufwertung wie in der bisherigen Regelung wird nicht mehr vorgenommen.
wie kann ich das verstehen wenn ich mit 01.01.1999 einen mietvertrag abgeschlossen habe und euro 5000,- finanzierungsbeitrag bezahlt habe
was bekomme ich mit kündigung zum 31.12.2006 als finanzierungsbeitrag heraus?
In der Wohnrechtsnovelle 2000 wurde die Rückzahlung der Finanzierungsbeiträge infolge Wohnungswechsel neu geregelt:
Regelung bis zum 31.12.2000: Die vom Mieter einbezahlten Finanzierungsbeiträge werden mit 2 % pro Jahr verwohnt (abgeschrieben) und der so ermittelte Betrag mit dem Verbraucherpreisindex aufgewertet.
Regelung ab 01.01.2001: Mit 31.12.2000 wird eine sogenannte § 17- Schlußbilanz gezogen, d.h. für alle Wohnungen wird ein Rückzahlungsbetrag mit fiktivem Auszugsdatum 31.12.2000 errechnet. Bei Wohnungsaufgabe ab 01.01.2001 werden die so errechneten Beträge jährlich mit 1% abgeschrieben. Eine Aufwertung wie in der bisherigen Regelung wird nicht mehr vorgenommen.
wie kann ich das verstehen wenn ich mit 01.01.1999 einen mietvertrag abgeschlossen habe und euro 5000,- finanzierungsbeitrag bezahlt habe
was bekomme ich mit kündigung zum 31.12.2006 als finanzierungsbeitrag heraus?
RE: falsche abrechnung
Du bist Mieter einer Genossenschaftswohnung gewesen. „Vermieter“ gibt es hier keinen, sondern eine „Vermieterin“, die die Genossenschaft ist. Von Kaution ist auch keine Rede, sondern von „Grundkostanteil“, was ganz anderes ist. Ich kann dir nur empfehlen, dich an die Mietervereinigung (in Wien aber auch woanders), an die VKI (in Wien) oder an die AKNÖ (in Niederösterreich) zu wenden. Überall in diesen Organisationen, kannst du eine gratis Beratung erhalten. Dein Mietervertrag, die Endabrechnung (das hat mit Betriebskosten und Kaution nichts zu tun) muss und kann überprüft werden. Das tue ich nie virtuell, weil unseriös wäre. Ich kann dir aber schon im Voraus erzählen, dass Endabrechnungen von Genossenschaften erweisen so gut wie nie gravierende Fehler. Und wenn was passiert korrigieren sie immer fristgerecht, weil Genossenschaften streng beaufsichtigt werden. Kleine Fehler und sekundäre Probleme kommen sicher hier und her wieder vor, aber daraus wirst du sicher kein Vermögen erhalten. Die Zeiten wo die Genossenschaften ins Geld gebadet haben, sind längst vorbei. Sie leisten hart Arbeit, verdienen dürfen sie überhaupt keinen Cent (sie sind ja gemeinnützig) und die Kosten für die Mieter (Grundkostanteil, Erhaltungsbeiträge, Annuitäten und Betriebskosten) sind schon sowieso skandalös, da braucht man keinen Fehler begehen und schon bist du deinem Geld richtig los. Ich habe in den letzten 5, 6 Jahren noch nie einen Genossenschaftsmieter gesehen, der mir erzählt hat, dass er mit den Kosten sehr zufrieden wäre. Deswegen mach dir begrenzte Illusionen und geh gern zur Beratung (egal wo), damit du die Sache überprüft haben kannst. Nur an Rande aller Unterlagen (Vertrag, Briefe, bis Zahlungsbestätigungen und Endabrechnung) kann man die Kalkulation überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
RE: falsche abrechnung
vielen dank für die ausführliche erklärung
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