Mängel bei sanierter Altbauwohnung

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tomylee
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Mängel bei sanierter Altbauwohnung

Beitrag von tomylee » 02.01.2007, 14:29

Hallo, und ein frohes Neues erstmal :)



Leider sind mit einem neuen Jahr nicht alle alten Probleme gelöst, ich hoffe ihr könnt mir bei meinem helfen:



Eine gute Freundin von mir ist vor kurzem in eine neu sanierte Altbauwohnung eingezogen, und hatte auch schon im alten Jahr chello bestellt. Dass das mit dem Internet nicht so leicht gehen würde, stellte sich heraus, als der Techniker von chello keine Leerverrohrung weder für Kabel noch für einen Telefonanschluss vorfand - die Steckdose des Kabels war mit einem 2Meter langen am Ende abgekappten Kabel verbunden, und es gäbe keine Leerverrohrung zwischen dem Wohnzimmer und der Wohnungstüre...



Nun möchte ich fragen, ob es nicht die Pflicht des Vermieters ist, solche (grundlegenden) Dinge bereitzustellen, oder wie sieht das rechtlich jetzt aus?



Meine Freundin studiert und braucht das Internet dringend, kann auch nich immer in ein Café oder ähnlichem gehen, um zu arbeiten...



Kann man in dieem Fall eine Mietminderung bewirken? Sollte man zu einem Anwalt gehen, oder sollte man einfach darauf bestehen, dass dieser Mangel behoben werden würde?



Die schnellste Lösung wäre es, sich ein Modem mit Wireless-Option zuzulegen, aber gibts sowas bei chello? Auf deren ganzen Website steht nichts von alternativen Modems - naja, schlimmstenfalls wird es auf einen separaten wireless router hinauslaufen, aber die Lösung, mit einem Modem direkt vor der Eingangstüre, ist keine gute Lösung, und sollte nur eine nicht dauerhafte Notlösung sein.



Habt ihr da einige Erfahrungen dazu?



Danke!

Viele Grüße

Thomas






MEMIL
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RE: Mängel bei sanierter Altbauwohnung

Beitrag von MEMIL » 03.01.2007, 23:24

Leider nicht! Hier kann man keine Mietzinsminderung beanspruchen. Auch kann man den Vermieter nicht dafür belangen. Internet ist (noch!) nicht eine rechtliche wichtige Einrichtung in einer Wohnung. Da ist ein Klo, eine Wasserentnehmestelle, eine Dusche oder Badewanne, nicht aber ein Internetzugang.

Darüber hinaus, muss (rein theoretisch) deine Freundin nicht unbedingt Chello als Internetzugang verwenden. Es gibt auch Internetzugang die gar kein Kabel braucht (Funkinternet von Handybetreibern). Ich gestehe dass Chello eine bestimmte Qualität anbietet (eigenes Kabel), aber es muss nicht immer Chelo sein, auch die Telekom bietet Internet.

MfG,

MEMIL


tomylee
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RE: Mängel bei sanierter Altbauwohnung

Beitrag von tomylee » 04.01.2007, 09:47

Hallo Memil,



Eigendlich geht es ja nicht um das Internet, sondern nur um das fehlen bzw das unvollständige Vorhandensein der Lehrverrohrung in der Wohnung. Die Lehrverrohrung sollte doch bitte ein Muss sein, immerhin geht nicht einmal ein Rohr vom Stiegenhaus in ihre Wohnung, Chello wird das erst bohren müssen, was im Grunde ja auch nicht mal erlaubt ist, aber was soll sie machen, wenn bei der Sanierung so derb gepfuscht wurde, es wurden viele Lehrverrohrungen nicht gelegt.



Danke

Viele Grüße

Thomas


MEMIL
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RE: Mängel bei sanierter Altbauwohnung

Beitrag von MEMIL » 04.01.2007, 12:45

Ja Thomas, ich verstehe und doch ist die Gesetzlage Mineralwasser klar. Chello ist nur ein von über mehr als 10 Internetanbieter im österreichischen Markt. Und Chello ist der einziger der eigene Verkabelung braucht. Für Telekom sind die Kabel meistens vorhanden und viele andere Anbieter verwenden die Telekom-Kabel. Auch ohne Kabel kann der Internetzugang durch Funk hergerichtet werden. Deswegen kann man den Vermieter nicht dafür verantwortlich machen, dass er nicht der genaue Zugang den der Mieter sich wünsch, anbieten kann. In Gegenteil, rein gesetzlich ist er sogar verpflichtet das Haus so zu sanieren und bewirtschaften, dass die billigste Variante (Telekom, oder Kabellos) bei so einer Investition eingerichtet wird.

Über Preise, Qualität, Machbarkeit kann man viel diskutieren, für dem Vermieter aber, ist das alles irrelevant. Anderes wäre, wenn man Miteigentumer ist und mit einer Mehrheit was anderes entscheiden kann. Dann kann man viel Geld investieren und das Haus misswirtschaften.

MfG,

MEMIL






tomylee
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RE: Mängel bei sanierter Altbauwohnung

Beitrag von tomylee » 04.01.2007, 13:00

hmm, ja, aber ich spreche trotzdem nicht von den Kabeln, denn auch kein Telefonkabel ist drinn, sondern von den Plastikrohren, in welchen Kabeln verlegt werden können - diese Fehlen in der Wohnung ja, nicht die Kabel, also die Leerverrohrung hat erstmals gar nix mit Chello zu tun, das hatte ich auch nie behauptet - aber die Rohre, in welchen Kabel verlegt werden können, sollten doch standard sein, oder nicht?



Also ich finde solche Sachen gehören genauso zu einer ordentlichen Sanierung, wie die Installation einer Toilette, aber wer weiß wie die Gesetze da wohl sind...



Danke nochmals für den Rat

Thomas


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