
Leider sind mit einem neuen Jahr nicht alle alten Probleme gelöst, ich hoffe ihr könnt mir bei meinem helfen:
Eine gute Freundin von mir ist vor kurzem in eine neu sanierte Altbauwohnung eingezogen, und hatte auch schon im alten Jahr chello bestellt. Dass das mit dem Internet nicht so leicht gehen würde, stellte sich heraus, als der Techniker von chello keine Leerverrohrung weder für Kabel noch für einen Telefonanschluss vorfand - die Steckdose des Kabels war mit einem 2Meter langen am Ende abgekappten Kabel verbunden, und es gäbe keine Leerverrohrung zwischen dem Wohnzimmer und der Wohnungstüre...
Nun möchte ich fragen, ob es nicht die Pflicht des Vermieters ist, solche (grundlegenden) Dinge bereitzustellen, oder wie sieht das rechtlich jetzt aus?
Meine Freundin studiert und braucht das Internet dringend, kann auch nich immer in ein Café oder ähnlichem gehen, um zu arbeiten...
Kann man in dieem Fall eine Mietminderung bewirken? Sollte man zu einem Anwalt gehen, oder sollte man einfach darauf bestehen, dass dieser Mangel behoben werden würde?
Die schnellste Lösung wäre es, sich ein Modem mit Wireless-Option zuzulegen, aber gibts sowas bei chello? Auf deren ganzen Website steht nichts von alternativen Modems - naja, schlimmstenfalls wird es auf einen separaten wireless router hinauslaufen, aber die Lösung, mit einem Modem direkt vor der Eingangstüre, ist keine gute Lösung, und sollte nur eine nicht dauerhafte Notlösung sein.
Habt ihr da einige Erfahrungen dazu?
Danke!
Viele Grüße
Thomas