Zuständigkeit?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Zuständigkeit?

Beitrag von JUSLINE » 01.01.2007, 13:58

Hallo,



mein Freund und ich wohnen seit einem halben Jahr in einer Mietwohnung. Wir beide sind absolute Nichtraucher und unsere Nachbarn gegenüber sind das komplette Gegenteil.



Das wäre an sich ja kein Problem, da jeder in seiner Wohnung machen kann, was er will, nur ist es so, dass der Rauch aus deren Wohnung durch den gemeinsamen Hausflur in unsere Wohnung dringt und das ständig, da unsere Haustüre nicht richtig abdichtet (und die von den Nachbarn wohl auch nicht).



Die andere Sache ist die, dass durch der Dachbalken, der durch unser Schlafzimmer führt, auch nicht richtig abgedichtet ist, so dass ein ca. 2cm breiter Spalt entstanden ist, aus dem auch Rauch aus der Nachbarswohnung in unsere dringen kann :( Ich dachte zuerst auch, dass das nicht sein kann, aber es ist wirklich so, irgendwie sind beide Wohnungen nicht genügend voneinander abgedichtet.



Wir haben dies in den letzten Monaten mehrmals dem Vermieter, dem Hausmeister usw. mitgeteilt, aber wir wurden eigentlich immer hingehalten bzw. es kam einfach niemand vorbei, um die Sache anzuschauen bzw. zu reparieren. Zum Schluss wollten sie uns nun damit abspeisen, dass wir uns so ein Teil aus dem Baumarkt kaufen sollten und den Spalt mit Silikon abdichten (obwohl vorher schon festgestellt worden ist, dass Silikon dafür absolut nicht geeignet ist und dass die Tür von einem Fachmann repariert werden muss).



Nun ist es so, dass wir 1. nicht einsehen, warum das plötzlich doch wir machen sollen, nachdem wir ein halbes Jahr lang hingehalten wurden und 2. repariere ich sicher nicht die Eingangstüre, wenn ich das nicht kann und eventuell noch mehr kaputt mache. Am Ende können wir dafür auch noch die Haustüre ersetzen!



Meine Frage ist nun: Es ist doch so, dass sich der Vermieter darum kümmern muss, wenn die Wohnung nicht so beschaffen ist, dass sie im GESCHLOSSENEN Zustand genug abgedichtet ist, dass kein Rauch hineindringen kann? Und was kann man tun, wenn das einfach mehr oder minder ignoriert wird? Kann man Mietzinsminderung beantragen oder auch ausziehen, da dieser Zustand untragbar ist?










MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Zuständigkeit?

Beitrag von MEMIL » 03.01.2007, 14:39

Ja, der Vermieter ist grundsätzlich dafür verantwortlich. Du kannst ihn auf Erfüllung dieser Pflicht einklagen (außerstriger Antrag vor der Schlichtungsstelle oder Gericht). Eventuell kannst du auch gem. 1096 ABGB deinen Mietzins einseitig reduzieren. Dafür empfehle ich dir aber eine Mieterorganisation aufzusuchen, die den Sachverhalt genau überprüft und dich beraten kann. Wenn du unbedingt eine Mailberatung dafür brauchst und selbst die Sache erledigen willst, schreib mir bitte an memil@gmx.net (kostenlos infos), damit wir die Rahmen des Forums nicht mit seitenlangen Beiträgen springen.

Sonst, nach moderneren Judikatur kannst du auch direkt den Nachbarn auf Besitzstörung oder Unterlassung klagen. Da solltest du aber am besten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, weil solche Verfahren dauern nicht unbedingt lang und die Kosten können meistens abschätzbar sein.

MfG,

MEMIL


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Zuständigkeit?

Beitrag von JUSLINE » 04.01.2007, 16:09

Vielen Dank für die Antwort, ich werde mich schnellstmöglich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen.


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste