Hallo, bin ich richtig, dass ich bei einem (durch stillschweigende Verlängerung) unbefristeten Mietvertrag nach ABGB kündigen muss (1 Monat zum Monatsletzten). Wer kann mir sagen, wo ich den dafür dazugehörgigen Gesetzestext (§) finde (Der RA des Vermieters will das nicht akzeptieren).
Hat es mit dem § 560 der ZPO zu tun?
Weiters hätte ich jemanden gefunden der bereits vor Fristende (01.01.2007) die Wohnung übernehmen würde. Er würde mir entweder bestehendes Inventar ablösen oder den beschädigten Parkettboden (im Gegenzug das Inventar unentgeltlich behalten) reparieren lassen. Wie soll ich mich diesbezüglich vertraglich absichern? Dürfen wir es überhaupt so machen?
ABGB Kündigung
RE: ABGB Kündigung
Wenn du einen Mietvertrag für einen Mietgegenstand hast, der nach AGBG Recht vermietet werden kann - dann gelten Kündigungsfristen nach ABGB.
Wenn du in einem Mietgegenstand wohnst der in das MRG fällt gelten die Kündigungsfristen gem. MRG bzw. ZPO § 560.
Welcher Mietgegenstand unter welches Gesetz fällt ist im § 1 MRG geregelt.
lg
Karli
Wenn du in einem Mietgegenstand wohnst der in das MRG fällt gelten die Kündigungsfristen gem. MRG bzw. ZPO § 560.
Welcher Mietgegenstand unter welches Gesetz fällt ist im § 1 MRG geregelt.
lg
Karli
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