Hallo,
ich habe ein Problem und bitte um eure Hilfe.
Vor kurzem habe ich erfahren, dass eine Eigentümerversammlung stattgefunden hat. Allerdings wurde ich davon nicht in Kenntnis gesetzt - ich bekam keine Einladung zu dieser Hausversammlung - und es wurde auch kein Aushang im Haus von Seiten der Hausverwaltung angebracht. Mittlerweile habe ich in Erfahrung gebracht, dass hierbei ein Ausserstreitverfahren beim zuständigen Bezirksgericht möglich ist. Mich würde allerdings noch interessieren welche Kosten hierbei für mich entstehen würden und ob ein Anwalt für mich von nöten ist bzw. den genauen Ablauf dieses Verfahrens.
Danke.
Eigentümerversammlung - Beschluss - Ausserstreitverfahren
RE: Eigentümerversammlung - Beschluss - Ausserstreitverfahre
Sie brauchen dafür keinen Anwalt. Sie können sich beim Gericht erkündigen (Aktenzahl) und sich an den Antrag als Partei anschließen (Grundbuchauszug und Ausweis brauchen Sie). Kosten brauchen Sie nicht befürchten, wenn Sie vorher beim Amtstag (immer Dienstag Vormittag) über die Rechtslage beim zuständigen Richter nachfragen. Wenn es mehrere Parteien gibt und Sie verlieren, würden Sie nur anteismässig Gerichtskosten bezahlen müssen. Wenn Sie aber keine Ladung für die Hausversammlung erhalten haben, werden Sie die Klage zu 100% gewinnen.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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