AK-Dokumente: Ausmalen

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von JUSLINE » 07.07.2006, 16:18

Ich habe in diesem Forum schon öfter von angeblichen AK-Dokumenten gehört, dass (auch wenn es im Mietvertrag so steht) es rechtswidrig ist zu verlangen, dass ich die Wohnung von Profis(also einer Firma) ausmalen lassen muss.



Kann mir bitte jemand diese Dokumente schicken? Vielen Dank, es wäre eine große Hilfe!




Simba
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RE: AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von Simba » 07.07.2006, 21:00

Hallo!



Also von AK-Dokumenten weiß ich nichts. Wenn Du Ärger vermeiden willst, kannst Du auch selbst ausmalen, kein Mensch kann Dich zwingen einen Profi zu bezahlen.



Steht im Mietvertrag wirklich frisch ausgemalen?



Mit der Miete bezahlst Du auch eine gewisse Abnützung. Sollten grobe Schäden entstanden sein, wirst Du die schon ersetzen müssen.

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=^..^=

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RE: AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von JUSLINE » 07.07.2006, 21:47

Danke für deine Antwort!



Im Mietvertrag steht, dass die Wände von konzessionierten Professionellen(oder so ähnlich) ausgemalt werden müssen, Türen gestrichen, etc.



Ich wollte das eigentlich selbst übernehmen, eben um mir Ärger zu ersparen. Angeblich gibt es AK- Unterlagen, die sagen, dass solche Klausesln rechtswidrig sind, dass es eben genügt, wenn die Wohnung im ursprünglichen Zustand ist.



Ich weiß jetzt eben nicht, ob sie mich zwingen können oder nicht.



Wollte mich an die Mietervereinigung wenden, aber dazu müsste ich Mitglied sein.



Daher bin ich über jeden Rat dankbar!!!




Simba
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RE: AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von Simba » 08.07.2006, 17:56

Soweit ich weiß, gibt es bei der AK kostenlose Konsumenten-bzw. Mietrechts-1.Beratung.



Du solltest da mal vorbei schauen.

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RE: AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von MEMIL » 09.07.2006, 21:14

Nicht notwendig, die Antwort ist Wasserklar! Eine Vereinbarung wonach der Mieter die Wohnung neu ausmalen muss ist bei einem Mietvertrag der dem MRG zur Gänze untersteht, unzulässig. Die Klausel der so genannte "natürliche Abnutzung" kann hier nicht abgeändert werden. Der Mieter ist nur verpflichtet das Mietobjekt im gleichen Zustand zurückzuerstatten, wie es sich beim Abschluss des Mietverhältnisses befunden hat. Dazu wird noch die natürliche Abnutzung abgezogen. Egal was vereinbart wurde, nur das wird durchgezogen.

Anders bei Mietobjekten die (überwiegend) nur dem ABGB unterstehen, die bekannte „Neubauten“, oder auch 1-2 Familienhaus. Da ist eine Vereinbarung wonach der Mieter die Wohnung beim Ausziehen alle Räume mit 14-karätiger Goldfarbe ausmalen muss, zulässig.

MFG,

MEMIL




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RE: AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von JUSLINE » 14.07.2006, 10:53

Hallo Hr. Meiml,



Wenn ich auf diese Antwort gleich eine Frage stellen darf...



Ich habe ein ähnliches Problem, habe sogar schon einen Anwalt (telefonisch) konsultiert...



Meine Genossenschaftswohnung möchte ich zurück geben, in meinem Nutzungsvertrag ist im ersten Absatz erwähnt, dass das anzuwendende Recht dem WGG und MRG entspricht.



Nun steht bei Rücknahme verankert, dass die Wände und Decken neu gestrichen werden müssen.



Die Genossenschaftswohnung ist nun 9 Jahre alt, ich habe diese 4 Jahre bewohnt. Der allgemeine Zustand ist als gut einzustufen. Die Wände sind sauber - die gewöhnliche (natürliche) Abnutzung ist als sehr gering einzustufen.



Die Wohnung ist mir ausgemalt übergeben wurden, da die Vormieter (erst mieter) die wände wirklich schwer beschädigt haben (etliche Löcher von grossen nägeln, bunt von kindern beschmiert etc.)



Ist nun die Wohnung von mir auszumalen, oder nicht?



Bitte um Hilfe,



vielen Dank

mfg.

Christian Schubert



PS: Sind Sie ein Anwalt? Kann ich mich direkt an Sie wenden?


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RE: AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von MEMIL » 14.07.2006, 17:26

Nach dem Mietvertrag (so genannt Nutzungsvertrag) ja. Nach der Judikatur nein. Es gibt schon zwei neueren Instanzentscheidungen wo festgestellt wurde, dass diese Klausel sittenwidrig ist. Darüber besteht keinen Zweifel mehr. Sollten Sie geklagt werden, würden Sie die Klage mit jedem rechtskundigen Anwalt die Klage gewinnen. Die Wohnung soll nicht auf Kosten der Mieter immer wieder saniert werden, das ist nicht der Sinn und Zweck des Gesetzes.

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL




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RE: AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von JUSLINE » 14.07.2006, 17:31

Vielen Dank für diese Antwort.



Nun hat allerdings die Genossenschaft auch einen Eigenmittelbeitrag von mir - wie das leider so ist bei dieser Art von Wohnungen.



Wenn die Genossenschaft nun ausmalen lassen sollte, wird mir das sicherlich von dieser Summe abgezogen und der verminderte Betrag überwiesen.. Wie verhalte ich mich da?



Kann ich nun auch wieder klagen und würde um diese Summe Recht bekommen?



nochmals vielen Dank für Ihre Info

Christian


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RE: AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von MEMIL » 14.07.2006, 17:46

Selbstverständlich kannst du den Betrag zurückfordern. Du brauchst nur einen Brief an die Genossenschaft schreiben und klarstellen dass du damit nicht einverstanden bist, dass du die Beweise, inklusiv Bilder und Zeugen aufgenommen hast, und das bei Abzug sofort eine Mahnklage ergehen wird.

Dann ist die Sache eingeleitet.

MFG,

MEMIL


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RE: AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von JUSLINE » 14.07.2006, 18:06

Also ist somit auch dieser Abschnitt mit dem geforderten "Anstrich" hinfällig.



Gibts da einen Anwalt, der zu empfehlen wäre?



kannst mir auch mailen



schubertc@gmail.com



Danke Dir!

Christian


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RE: AK-Dokumente: Ausmalen

Beitrag von Simba » 21.10.2006, 11:58

Hallo Memil!

Bitte wo finde ich diese zwei neueren Instanzentscheidungen?

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