Hallo,
wir haben festgestellt daß der Boden derart schief ist, dass wir kein Laminat verlegen können. Würde Wiener Wohnen das richten oder könnten die sagen, ja dann leb weiter mit dem pvc Boden. Dann würden die Schränke ja auch schief stehen.
Wir sind noch nicht eingezogen also WIR sind für die Abnutzung nicht verantwortlich
Danke!
Wiener Wohnen Boden nivellieren Vermietersache?
Re: Wiener Wohnen Boden nivellieren Vermietersache?
Eigentlich hatten wir ein ähnliches Thema bereits:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17837
Ist halt immer wieder ärgerlich, wenn die Leute nach zwei Jahren oder so ihre Beiträge wieder rausnehmen. Das geht an den Prinzipien eines Forums vorbei und ist mit ein Grund, warum es mich so langsam nicht mehr interessiert.
Konkret auf Dein Anliegen bezogen hat die Hausverwaltung entsprechend § 1096 ABGB die Verpflichtung, die Wohnung in einem bestandsordentlichen Zustand zu übergeben (Bringschuld). Da wäre das mit dem Boden in Form einer Mängelrüge zu melden und man würde sehen, wie darauf reagiert wird, um dies dann erörtern zu können.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17837
Ist halt immer wieder ärgerlich, wenn die Leute nach zwei Jahren oder so ihre Beiträge wieder rausnehmen. Das geht an den Prinzipien eines Forums vorbei und ist mit ein Grund, warum es mich so langsam nicht mehr interessiert.
Konkret auf Dein Anliegen bezogen hat die Hausverwaltung entsprechend § 1096 ABGB die Verpflichtung, die Wohnung in einem bestandsordentlichen Zustand zu übergeben (Bringschuld). Da wäre das mit dem Boden in Form einer Mängelrüge zu melden und man würde sehen, wie darauf reagiert wird, um dies dann erörtern zu können.
Zuletzt geändert von alles2 am 01.02.2026, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Wiener Wohnen Boden nivellieren Vermietersache?
Nun.. Ich kann mich an keinen ähnlichen Beitrag meinerseits erinnern. Der Link führt auch Nirgendwo hin. Ich kann die Frage doch nicht gestellt haben, wenn ich erst die Idee hatte ob der Vermieter das nicht selber machen kann, ob das nicht seine Arbeit ist. Und ich habe noch nie einen Beitrag gelöscht. So viel dazu...
Es war eine Gemeindewohnung keine Genossenschaft. Ist denn die Schieflage eines Bodens hinnehmbar? Vielleicht ist es ja bestandsordentlich wenn das Gebäude von 1930 irgendwas ist?
Danke dir, Wo sind denn hier eigentlich andere? Vielleicht könnten die auch mal helfen und antworten Sodass du deine Ruhe hättest.
Liebe Grüße
Es war eine Gemeindewohnung keine Genossenschaft. Ist denn die Schieflage eines Bodens hinnehmbar? Vielleicht ist es ja bestandsordentlich wenn das Gebäude von 1930 irgendwas ist?
Danke dir, Wo sind denn hier eigentlich andere? Vielleicht könnten die auch mal helfen und antworten Sodass du deine Ruhe hättest.
Liebe Grüße
Re: Wiener Wohnen Boden nivellieren Vermietersache?
Bei meiner Kritik ging es nie darum, entlastet zu werden. Vielmehr dürften andere Mitglieder die Prinzipien eines Forums nicht ganz verstanden haben!
An der Stelle möchte ich einiges klarstellen. Zunächst einmal habe ich nirgends bekundet, dass es um Dein Beitrag ging (bei "wir" spreche ich für das Forum). Ferner ist der Thread sehr wohl abrufbar (entsprechende Zeile kopieren und in eine Adressleiste einfügen). Darüber hinaus macht es bei dem Thema keinen Unterschied, ob es sich um eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung handelt (habe oben dennoch den Begriff angepasst).
Statt andere dazu aufzurufen, sich hier einzubringen, oder sich selbst bereitzuerklären, im Sinne der Mitwirkung den vorgeschlagenen Weg anzugehen, könntest Du Dich an jene Beratungsstellen wenden, die sich genau zu derartige Anliegen berufen fühlen und dessen Mitarbeiter dafür auch gezahlt werden. Denn nichts anderes habe ich für Dich gemacht, ohne dass ich Dein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bin. Daher handelt es sich zu Deinem Anliegen um den Ratschlag eines Herren der MieterHilfe. Man beachte, wann ich dort angerufen und wann ich hier erstmals geantwortet hatte:
Daher nochmal:
Bitte eine Mängelrüge an Wiener Wohnen richten und dann sehen wir weiter. Aber womöglich wurde die Hausverwaltung bereits damit konfrontiert und Du warst mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Dann wäre uns auch das zu melden, um Dir weiterhelfen zu können. Denn nur zu gerne wenden sich die Leute an das Forum, wenn sie mit der Rückmeldung einer Behörde oder Institution nicht einverstanden sind, ohne uns auch an der Vorgeschichte teilhaben zu lassen.
Ob das Gebäude aus den 30er Jahren ist, tut nicht unbedingt zur Sache, sofern unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht oder bauliche Mängel technischer/statischer Natur vorliegen (z.B. durch falsch gegossenen Estrich). Oder es ist das Verschulden beim Vormieter zu suchen, was bei der Wohnungsübergabe übersehen wurde. Wer weiß, was er oder diese mit dem Boden aufgeführt haben. Daher gilt die es, die Ursache für die Schieflage oder Erhöhung zu eruieren.
An der Stelle möchte ich einiges klarstellen. Zunächst einmal habe ich nirgends bekundet, dass es um Dein Beitrag ging (bei "wir" spreche ich für das Forum). Ferner ist der Thread sehr wohl abrufbar (entsprechende Zeile kopieren und in eine Adressleiste einfügen). Darüber hinaus macht es bei dem Thema keinen Unterschied, ob es sich um eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung handelt (habe oben dennoch den Begriff angepasst).
Statt andere dazu aufzurufen, sich hier einzubringen, oder sich selbst bereitzuerklären, im Sinne der Mitwirkung den vorgeschlagenen Weg anzugehen, könntest Du Dich an jene Beratungsstellen wenden, die sich genau zu derartige Anliegen berufen fühlen und dessen Mitarbeiter dafür auch gezahlt werden. Denn nichts anderes habe ich für Dich gemacht, ohne dass ich Dein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bin. Daher handelt es sich zu Deinem Anliegen um den Ratschlag eines Herren der MieterHilfe. Man beachte, wann ich dort angerufen und wann ich hier erstmals geantwortet hatte:
Daher nochmal:
Bitte eine Mängelrüge an Wiener Wohnen richten und dann sehen wir weiter. Aber womöglich wurde die Hausverwaltung bereits damit konfrontiert und Du warst mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Dann wäre uns auch das zu melden, um Dir weiterhelfen zu können. Denn nur zu gerne wenden sich die Leute an das Forum, wenn sie mit der Rückmeldung einer Behörde oder Institution nicht einverstanden sind, ohne uns auch an der Vorgeschichte teilhaben zu lassen.
Ob das Gebäude aus den 30er Jahren ist, tut nicht unbedingt zur Sache, sofern unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht oder bauliche Mängel technischer/statischer Natur vorliegen (z.B. durch falsch gegossenen Estrich). Oder es ist das Verschulden beim Vormieter zu suchen, was bei der Wohnungsübergabe übersehen wurde. Wer weiß, was er oder diese mit dem Boden aufgeführt haben. Daher gilt die es, die Ursache für die Schieflage oder Erhöhung zu eruieren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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