Meine Mutter wohnt in einem 4-Parteien-Mietshaus von 1900. Der Vermieter will das Haus sanieren. Eine Wohung ist bereits leer, der zweite Mieter zieht im Frühjahr aus. Da mein Vater kürzlich verstorben ist, hat meine Mutter jetzt Angst, dass der Vermieter sie während der Sanierungsphase in das Nachbarhaus "verfrachtet". Dieses Haus gehört dem gleichen Vermieter, ist jedoch in einem noch schlechteren Zustand. Seit 33 Jahren bewohnt meine Mutter diese abgeschlossene 3-Zimmer-Wohnung, im Nachbarhaus stehen nur einzelne Zimmer mit Toilette auf dem Flur zur Verfügung. Wahrscheinlich wird nach der Renovierung die Miete der Wohnung so hoch steigen, dass meine Mutter diese gar nicht mehr bezahlen kann.
Muss der Vermieter eine "gleichwertige" Wohnung für die Dauer der Sanierung zur Verfügung stellen? Wenn er das nicht kann, wird er sie "los werden wollen". Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 33 Jahren Mietzeit?
Ersatzwohnung bei Renovierung
RE: Ersatzwohnung bei Renovierung
Kein großes Problem für deine Mutter sehe ich nicht. Eine Ersatzwohnung und einen Umzug muss sie nur akzeptieren wenn die Sanierung als behördliche Auflage zu geschehen hat, oder eben wenn sie sich mit dem Vermieter geeignet hat, dass sie die Sanierung der Wohnung akzeptiert. Sonst, hat die Sanierung mit der Miete nichts zu tun. Das Mietverhältnis läuft unvermindert weiter. Der Vermieter darf keinen Cent mehr verlangen. Ausnahme: wiederum wenn sie eine Verteuerung der Miete schriftlich zugestimmt hat, oder wenn die Sanierung mit Kategorieanhebung und Verbesserung der allgemeinen Teilen des Hauses verbunden ist, und mit Förderung zustand kommt. Dann wird die Miete (um den Förderungsanteil geteilt in der Regel auf 120 Monate, gem § 18, 18a, 18b MRG) angehoben. Eine Kündigung kann nur aus Gründen, die im § 30 MRG zu finden sind. Das trifft in diesem Fall nicht zu und sie muss sich auch hier keine Sorge machen.
Wo ich Probleme sehe, ist genau dorthin wo es kein gesetzliche Regelung gibt: Schikane durch den Vermieter. Deine Mutter kann eventuell mit Bauarbeiten in Nebenwohnung terrorisiert werden, bis sie aus ihrer Wohnung freiwillig auszieht. Das machen Vermieter sehr oft, weil das Gesetz hier sehr langsam ist und bis was dagegen geschieht, ist der Mieter schon dermaßen genervt, dass er alles unterschreibt.
Aber auch hier muss sie sich nicht gefallen lassen. Sie kann sich dagegen wehren.
MFG,
MEMIL
Wo ich Probleme sehe, ist genau dorthin wo es kein gesetzliche Regelung gibt: Schikane durch den Vermieter. Deine Mutter kann eventuell mit Bauarbeiten in Nebenwohnung terrorisiert werden, bis sie aus ihrer Wohnung freiwillig auszieht. Das machen Vermieter sehr oft, weil das Gesetz hier sehr langsam ist und bis was dagegen geschieht, ist der Mieter schon dermaßen genervt, dass er alles unterschreibt.
Aber auch hier muss sie sich nicht gefallen lassen. Sie kann sich dagegen wehren.
MFG,
MEMIL
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