Gerät Kaputt - Kaution abziehen?

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hansottodschil
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Gerät Kaputt - Kaution abziehen?

Beitrag von hansottodschil » 14.07.2025, 13:33

Guten Tag!

Ich bin Vermieter einer Wohnung in Wien und ich habe folgende Frage:

- Während der Mietzeit der jetziger Mieter hat sich gemeldet, weil der Kühlschrank kaputt war. Ich habe mich informiert und ich bin nicht verpflichtet den Kühlschrank zu reparieren. (https://mietervereinigung.at/11904/Schaeden-in-der-Wohnung). Der Mieter hat sich etwas geärgert aber dann zugegeben, dass ich nicht in de Pflicht bin.

- Jetzt will der Mieter ausziehen und hat bereits angekündigt, dass der Kühlschrank weiterhin kaputt ist. Da will ich nicht die Reparatur selber zahlen müssen.

Wie kann man in dem Fall vorgehen? Darf ich die Reparatur aus der Kaution abziehen? Darf ich das Gerät "vorzeitig" (vor der Übergabe) reparieren lassen?



alles2
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Re: Gerät kaputt - Kaution abziehen?

Beitrag von alles2 » 14.07.2025, 21:41

Wir würden uns mit der Einschätzung leichter tun, wenn man erfahren dürfte, was denn mit dem Küchengerät ist und was diesbezüglich vertraglich vereinart wurde bzw. ob die Vermietung dem MRG unterliegt.

Aber nach Deiner Schilderung sprechen die Indizien dafür, dass sich der Mieter nach Eintritt des Schadens selbst rechtlich erkundigt hatte, er Gewissheit zu seinem Ungunsten erlangte und dennoch aus persönlichen Gründen für die Behebungskosten nicht einstehen wollte. Natürlich muss er dann damit rechnen, dass es ihm irgendwann am Schädel fallen würde. Sollte es von der Kaution in Abzug gebracht werden, dürfte es dem Mieter nicht wundern. Dennoch sollte ihm bei der Beendigung des Mietverhältnisses die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden zeitnah selbst zu beheben, da Du es ansonsten selbst in die Hand nehmen würdest. Vor der Wohnungsrückstellung kann man einen Mieter wohl nicht zu einer Reparatur zwingen, sofern der Defekt minimal ist und keine weiteren Schäden verursacht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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