Liebes Forum,
ich wohne seit etwa einem dreiviertel Jahr in einem geförderten Altbau in Wien, dessen Sanierung 2016 fertiggestellt worden ist.
Nachdem ich von 6 Uhr morgens bis nach Mitternacht mit massiver Lärmbelästigung (Trittschall/Hellhörigkeit) zu tun habe, wollte ich nach Lösungen suchen und habe dabei herausgefunden, dass meine Wohnung vor der Sanierung als Lokal genutzt worden ist.
Und wenn ich nicht falsch recherchiert habe, müsste im Zuge der Wohnraumschaffung auch eine Widmungsänderung erforderlich gewesen sein - inkl. der Anhebung sämtlicher Schutzmaßnahmen (Wärmeschutz, Brandschutz, Lärmschutz, etc.) auf den damals aktuellen Stand der Technik!?
Eigentlich wollte ich mir diesen Umstand zunutze machen, fürchte im Gegenteil aber nun herausgefunden zu haben, dass diese Widmungsänderung nie vorgenommen wurde - zumindest sind die Räumlichkeiten in den letzten Kaufverträgen immer noch als Lokal/Geschäftsraum vermerkt und in allen anderen Vereinbarungen (inkl. Querverweisen) aus der Grundbuch-Urkundensammlung würde auch nichts auf eine Änderung hindeuten.
Und nun frage ich mich, ob das wirklich sein kann?
Immerhin muss zu Beginn ja ein Förderantrag beim Magistrat eingereicht bzw. hinterher eine Fertigstellungsanzeige gemacht worden sein - wird da nicht auch geprüft, ob alles mit den Raumwidmungen übereinstimmt?
Ich schließe natürlich nicht aus, dass ich etwas übersehen habe, aber langsam überlege ich schon, welche Konsequenzen es für mich haben könnte, wenn die Wohnung tatsächlich widmungswidrig genutzt wird.
Ich wäre sehr dankbar über Ratschläge, wo ich vielleicht doch noch weitere Informationen herbekommen könnte (Einsicht in den Bauakt schließe ich mal aus) und was ich möglicherweise zu befürchten hätte, wenn sich meine Vermutung bestätigen würde.
Danke und liebe Grüße!
Miete ich meine Wohnung widmungswidrig?
Re: Miete ich meine Wohnung widmungswidrig?
Es würde mich freuen, wenn Du mit Deinem Anliegen mal ganz ergebnisoffen die Baupolizei MA 37 aufsuchen und uns vom Ergebnis berichten würdest.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Miete ich meine Wohnung widmungswidrig?
Ich übersehe wohl was offensichtliches!?
Klingt für mich, als wäre die Möglichkeit so abwegig, dass ich stattdessen was von der Baupolizei um die Ohren bekommen würde, weil ich es überhaupt wage, mit sowas da anzukommen.
Aber falls du es doch ernst meinen solltest:
Das wäre ja ursprünglich mein Ziel gewesen, aber ich weiß nicht, ob ich den Stein jetzt wirklich schon ins Rollen bringen möchte.
Klingt für mich, als wäre die Möglichkeit so abwegig, dass ich stattdessen was von der Baupolizei um die Ohren bekommen würde, weil ich es überhaupt wage, mit sowas da anzukommen.
Aber falls du es doch ernst meinen solltest:
Das wäre ja ursprünglich mein Ziel gewesen, aber ich weiß nicht, ob ich den Stein jetzt wirklich schon ins Rollen bringen möchte.
Re: Miete ich meine Wohnung widmungswidrig?
Das ist genau der Punkt...oft probieren es die Leute erst gar nicht, weil sie bereits vorab davon überzeugt sind, dass es eh nichts bringt. Wenn ich zum Bauamt gehe, erwarte ich mir zumindest eine Auskunft darüber, wie man zu den Informationen gelangt, sollte man dort - aus welchen Gründen auch immer - nicht weiterhelfen dürfen. Daher...ja, mein voller Ernst!
Meiner Auffassung nach ist man als Mieter bei der Wiener MieterHilfe sehr gut aufgehoben, falls man bei einem Bauleiter nicht vorstellig werden möchte.
Meiner Auffassung nach ist man als Mieter bei der Wiener MieterHilfe sehr gut aufgehoben, falls man bei einem Bauleiter nicht vorstellig werden möchte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Miete ich meine Wohnung widmungswidrig?
Ja, das kann ich gut nachvollziehen, danke!
Und es stimmt sicher auch - in meinem Umfeld wird mir auch immer wieder mal davon abgeraten, gegen die Hausverwaltung vorzugehen, weil die im Gegensatz zu mir ständig mit solchen Dingen konfrontiert sind.
Grundsätzlich scheue ich mich auch nicht mehr so, wie ich es früher mal getan habe, aber ich will mir auch nicht ins eigene Fleisch schneiden und letzten Endes ohne Wohnung dastehen, weil ich im Übermut (oder Überwut?) unbedacht agiert und schlafende Hunde geweckt habe.
Ich bin zwar nicht bei der MieterHilfe, dafür aber beim Mieterschutzverband und da wurde ich eben davor gewarnt, dass es mich am meisten treffen könnte, wenn ich auf einen potentiellen Missstand aufmerksam mache.
Aber du wärst scheinbar anderer Meinung?
Und es stimmt sicher auch - in meinem Umfeld wird mir auch immer wieder mal davon abgeraten, gegen die Hausverwaltung vorzugehen, weil die im Gegensatz zu mir ständig mit solchen Dingen konfrontiert sind.
Grundsätzlich scheue ich mich auch nicht mehr so, wie ich es früher mal getan habe, aber ich will mir auch nicht ins eigene Fleisch schneiden und letzten Endes ohne Wohnung dastehen, weil ich im Übermut (oder Überwut?) unbedacht agiert und schlafende Hunde geweckt habe.
Ich bin zwar nicht bei der MieterHilfe, dafür aber beim Mieterschutzverband und da wurde ich eben davor gewarnt, dass es mich am meisten treffen könnte, wenn ich auf einen potentiellen Missstand aufmerksam mache.
Aber du wärst scheinbar anderer Meinung?
Re: Miete ich meine Wohnung widmungswidrig?
Dass es in manchen Mietrechtsangelegenheiten besser sein könnte, die Füße still zu halten, hatte ich erst kürzlich in einem anderen Beitrag mit folgenden Worten angeraten:
Dennoch kann es nicht schaden, eine Zweitmeinung einzuholen, denn die MieterHilfe ist: "kostenlos | kompetent | konsequent". Man muss ja nicht gleich mit der Tür in Haus fallen, wonach man bereits woanders Mitglied sei.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Miete ich meine Wohnung widmungswidrig?
Der Schmunzler hat angesichts des ermüdenden Themas grad wirklich gut getan, danke!
Der Tipp mit der Zweitmeinung ist aber auch super - und deutlich weniger risikobehaftet. Mach ich morgen gleich!
Und wenn ich doch mal den Hut drauf hau, weil's mir dann auch schon wurscht ist, berichte ich, wie es bei der Baupolizei war.
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