Betriebskosten und Haftung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Betriebskosten und Haftung

Beitrag von JUSLINE » 02.11.2005, 15:21

Sehr geehrte Damen und Herren!



Ich bin neu in diesem Forum, und möchte gleich mal 2 Fragen an Sie stellen!



1) Kann ein Vermieter mehr als 1 1/2 Jahre nach dem Auszug aus der Wohnung noch Betriebskostennachzahlungen verlangen?



2) Bei meiner jetzigen Wohnung gehört eine Tiefgarage dazu. Auf der Zufahrt zu der Garage liegen des öfteren zersplitterte Glasflaschen herum. Angenommen ich mache mir damit meinen Reifen kaputt, kann ich den Vermieter in Regress nehmen?





Bitte um rege Beteiligung bei der Beantwortung der Fragen.



Mfg



male2201



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Betriebskosten und Haftung

Beitrag von MEMIL » 02.11.2005, 22:57

Frage 1: Grundsätzlich nein. Ich bräuchte aber die genaue Datum des Auszuges (Ende des Mietverhältnisses) und der Aufforderung zur Zahlung damit ich den Sachverhalt unter Voraussetzungen des MRG beurteilen kann. Auch müßte ich wissen, ob die Aufforderung zur Zahlung zugleich mit der Vorlage einer Abrechnung vorgenommen wurde, oder ob nur einen Betrag genannt wurde.

Frage 2: Ebenfalls grundsätzlich nein. Da wäre notwendig den Beweis der groben Fahrlässigkeit seitens des Vermieters zu erbringen. Diese Beweislast liegt bei dir. Wenn jedoch dieser Zustand sich wiederholt, kannst du dich mehrmals durch eingeschriebene Briefe an den Vermieter, beschweren und bei Beschädigung (Reifenplatz) kannst du dann Schadensersatz gegen ihn geltend machen. Du wirst aber hier nur den Wert der Material (Raifenschade) geltend machen können. Vielmehr ist in Österreich nicht drinnen.

MFG,

MEMIL


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