Hallo,
bin neu hier, und hoffe irgendwer kann mir helfen. Danke im Voraus.
Bin vor mittlerweile gut 1 1/2 Jahren aus einer Mietwohnung ausgezogen. Habe die Wohnung in einwandfreiem Zustand hinterlassen, was vom Vermieter auch schriftlich festgehalten wurde. Für mich hieß das natürlich, dass ich so bald als möglich meine Kaution zurück erhalte. Darin habe ich mich aber ziemlich getäuscht. Zuerst erklärte der Vermieter, dass ich das Geld an seinen Verwalter bezahlt hätte, und der ist indessen mit sämtlichen ihm bezahlten Kautionen im Casino verschwunden (was ja eigentlich das Problem des Vermieters und nicht das meinige sein müsste). Ich habe dann aber über die Bank herausgefunden, dass es sehr wohl sein eigenes Privatkonto war, auf dass ich die Kaution einbezahlt habe, was ich ihm dann auch mittels Beleg zeigte. Er verströstete mich wieder, mit den Worten: "Ich werde das gleich meinem Buchhalter weiterleiten". Daraufhin wartete ich wieder. Da ich von Grund aus ein äußerst ehrlicher Mensch bin, bin ich auch naiv genug, das gleiche von meiner Umgebung zu erwarten. Es kam was kommen musste, nämlich nichts. Also bin ich vor gut einem Monat zu einem Anwalt gegangen, der dann auch gleich ein Schreiben an den ehemaligen Vermieter schickte und ihm eine Frist gab, andernfalls würden wir klagen. Damals habe ich noch gedacht das ganze geht über meine Rechtschutzversicherung. Mittlerweile habe ich von meinem Anwalt ein Schreiben bekommen, dass kein Geld überwiesen wurde, und eine Klage nicht vom Rechtschutz übernommen wird. Jetzt weiß ich nicht, ob ich mir eine Klage leisten kann. (Der Vermieter besitzt eine Tischlerei, aber ich weiß ja nicht ob es noch andere Klagen bzw Forderungen gegen ihn gibt. Wenn ja dann käme ich mit meiner "läppischen" Kaution sicher nicht an erste Stelle.)
Lange "Rede" kurzer Sinn.
Was soll ich machen, und wie kann ich vorgehen? Ich würde mein Geld ja doch gerne wiedersehn.
Wer es bis hierher geschafft hat, möge mir bitte einen Rat geben.
Liebe Grüße
doris (wuselwusel)
kaution
RE: kaution
Hallo Doris!
Dein Problem ist weniger tragisch als es scheint. Hoffentlich hast du noch eine Kopie des Mietvertrages und Bestätigung der Zahlung der Kaution. Du brauchst nur an einem Dienstag, Vormittag zum Amtstag beim zuständigen Bezirksgericht (wo lag die Wohnung?) zu gehen und dort eine Mahnklage gegen den Vermieter einzuleiten. Dafür brauchst keinen Rechtanwalt. Die Verjährungsfrist nach dem ABGB ist hier 3 Jahre, die Beweislage wird immer schwieriger, wenn du erst am Ende der Frist die Klage einbringt. Die Kosten des Verfahrens kannst du gleich mitrechnen und du kriegst alle zurück: vorausgesetzt der Vermieter hat das Geld. Ist er pleite, kriegst du ein Rechtstitel, der dann 30 Jahre gilt. Bist du junge und gesund, kannst du noch das Lachen zum Schluss haben.
SG,
MEMIL
Dein Problem ist weniger tragisch als es scheint. Hoffentlich hast du noch eine Kopie des Mietvertrages und Bestätigung der Zahlung der Kaution. Du brauchst nur an einem Dienstag, Vormittag zum Amtstag beim zuständigen Bezirksgericht (wo lag die Wohnung?) zu gehen und dort eine Mahnklage gegen den Vermieter einzuleiten. Dafür brauchst keinen Rechtanwalt. Die Verjährungsfrist nach dem ABGB ist hier 3 Jahre, die Beweislage wird immer schwieriger, wenn du erst am Ende der Frist die Klage einbringt. Die Kosten des Verfahrens kannst du gleich mitrechnen und du kriegst alle zurück: vorausgesetzt der Vermieter hat das Geld. Ist er pleite, kriegst du ein Rechtstitel, der dann 30 Jahre gilt. Bist du junge und gesund, kannst du noch das Lachen zum Schluss haben.
SG,
MEMIL
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