Bin letzte Woche übersiedelt und habe vorher die Wände wieder weiß streichen müssen (waren vorher blau und grün). Als die Vermieterin um 16 Uhr kam, war die Farbe noch naß und alles sah ok aus, also gab sie mir die Kaution zurück.
2 Tage später rief sie mich an und wütete, der Nachmieter hätte gesagt bei einigen Stellen scheine die alte Farbe noch durch. Sie hat mir aber schon die Kaution zurückgegeben, dass heißt doch das alles in Ordnung ist, oder? Sie meinte, sie sei schön blöd gewesen mir das Geld zu geben, aber wenn ich das nicht richte gibt sie die Sache ihrem Anwalt.
Also, muss ich nun wirklich NOCHMAL streichen? Oder hat sich die Sache für mich erledigt?? Bitte um kurze Info, die Drohung mit dem Anwalt lässt mich nicht mehr ruhig schlafen!
Kaution retour-trotzdem nochmal streichen?
RE: Kaution retour-trotzdem nochmal streichen?
Du kannst dich getröstet aus der Affäre zurückziehen. Du brauchst nichts mehr unternehmen. Die Rückgabe der Kaution hat zugleich die Wirkung, dass der Vermieter das Mietobjekt so akzeptiert hat, wie es bei der Besichtigung war. Was danach passiert ist, ist nicht mehr deine Sache. Selbstverständlich, wenn der Vermieter später daraufkommen würde, dass die vergoldete Badewanne verschwunden sei, kann er dich belangen, aber auch dann hätte das nichts mehr mit Mietrecht sondern mit Strafrecht zu tun.
In deinem Fall reicht es, wenn du dabei bleibst, dass der Vermieter die Wohnung genau besichtigt hat und diese so übernommen wie sie war, und Punkt!
MFG,
MEMIL
In deinem Fall reicht es, wenn du dabei bleibst, dass der Vermieter die Wohnung genau besichtigt hat und diese so übernommen wie sie war, und Punkt!
MFG,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste