Mietzins Wertsicherungsklausel

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wastelandoasis
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Registriert: 10.05.2023, 12:39

Mietzins Wertsicherungsklausel

Beitrag von wastelandoasis » 10.05.2023, 12:58

Hallo an alle :D

Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag, in der eine Wertsicherungsklausel verankert ist.

Der aktuelle Mietzins/die Miete beträgt 500 Euro pro Monat, offizieller Vertragsbeginn ist Juni 2023.
Im Vertrag steht:
"Der Mietzins wird auf den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt
verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2010 wertbezogen. Sollte dieser Index
nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung,
der diesem am meisten entspricht. Ausgangsbasis für diese Wertsicherungsklausel
ist die für den Monat Februar 2016 errechnete Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt
jährlich im Jänner."

1. Meine Frage: Wie wird die Mietzinserhöhung dann berechnet?
Meine Vermutung: Aktueller Mietzins (500) / Indexzahl Februar 2016 (110,6) * Indexzahl Jänner 2024 (?)

Wenn dem der Fall ist, dann wäre der erhöhte Mietzins ja weit über 30% erhöht. Weil selbst die derzeitige Indexzahl für März 2023 liegt bei 142,3.
2. Und wie wird dann beispielsweise die Mietzinserhöhung im Jänner 2025 berechnet, mit welchen Ausgangswerten?

Ich bitte um den genauen Berechnungsweg, da ich mich da nicht genau auskenne :)

3. Ich möchte eventuell vorschlagen, den Vertrag dahingehend zu ändern, dass als Ausgangsbasis für die Wertsicherungsklausel die errechnete Indexzahl für Juni 2023 verwendet wird (und nicht jene für Februar 2016). Ist das ein sinnvoller Vorschlag?

Danke an alle,
Liebe Grüße!



alles2
Beiträge: 4051
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Re: Mietzins Wertsicherungsklausel

Beitrag von alles2 » 12.05.2023, 12:20

Den Wertsicherungsrechner findet man bei der STATISTIK AUSTRIA:

https://www.statistik.at/Indexrechner/

Abgesehen davon, dass es neben dem Verbraucherpreisindex 2015 schon die fortgesetzte Indexreihe 2020 gibt, wird für die genaue Berechnungsmethode auf "weiterführende Informationen" verwiesen. Im Indexrechner wäre der Betrachtungszeitraum jährlich der Jänner. Die Berechnungsgrundlage sollte im Idealfall März 2023 lauten. Das Jahr 2016 als Ausgangslage wäre wirklich fatal und würde darauf hinauslaufen, dass - so wie von Dir richtig erkannt - rund 30% auf die Miete umgelegt werden würde. Daher dies mit dem Vermieter besprechen, da er vergessen haben dürfte, es abzuändern. Ansonsten kann es ein Grund sein, es gerichtlich einzuklagen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

debtcampfire
Beiträge: 2
Registriert: 04.05.2023, 05:49

Re: Mietzins Wertsicherungsklausel

Beitrag von debtcampfire » 16.06.2023, 04:04

wastelandoasis hat geschrieben:
10.05.2023, 12:58
Hallo an alle :D

Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag, in der eine Wertsicherungsklausel verankert ist.

Der aktuelle Mietzins/die Miete beträgt 500 Euro pro Monat, offizieller Vertragsbeginn ist Juni 2023.
Im Vertrag steht:
"Der Mietzins wird auf den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt
verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2010 wertbezogen. Sollte dieser Index
nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung,
der diesem am meisten entspricht. Ausgangsbasis für diese Wertsicherungsklausel
ist die für den Monat Februar 2016 errechnete Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt
jährlich im Jänner."

1. Meine Frage: Wie wird die Mietzinserhöhung dann berechnet?
Meine Vermutung: Aktueller Mietzins (500) / Indexzahl Februar 2016 (110,6) * Indexzahl Jänner 2024 (?)

Wenn dem der Fall ist, dann wäre der erhöhte Mietzins ja weit über 30% erhöht. Weil selbst die derzeitige Indexzahl für März 2023 liegt bei 142,3.
2. Und wie wird dann beispielsweise die Mietzinserhöhung im Jänner 2025 berechnet, mit welchen Ausgangswerten?

Ich bitte um den genauen Berechnungsweg, da ich mich da nicht genau auskenne :)

3. Ich möchte eventuell vorschlagen, den Vertrag dahingehend zu ändern, dass als Ausgangsbasis für die Wertsicherungsklausel die errechnete Indexzahl für Juni 2023 verwendet wird (und nicht jene für Februar 2016). Ist das ein sinnvoller Vorschlag?

Danke an alle,
Liebe Grüße!
Ich bin mit der Berechnung nicht sehr vertraut, aber wie Sie sagten, wird sie nicht auf 30 % steigen.

magpiefifth
Beiträge: 1
Registriert: 01.04.2025, 06:23

Re: Mietzins Wertsicherungsklausel

Beitrag von magpiefifth » 01.04.2025, 06:27

debtcampfire hat geschrieben:
16.06.2023, 04:04
wastelandoasis hat geschrieben:
10.05.2023, 12:58
Hallo an alle :D

Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag, in der eine Wertsicherungsklausel verankert ist.

Der aktuelle Mietzins/die Miete beträgt 500 Euro pro Monat, offizieller Vertragsbeginn ist Juni 2023.
Im Vertrag steht:
"Der Mietzins wird auf den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt
verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2010 wertbezogen. Sollte dieser Index
nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung,
der diesem am meisten entspricht. Ausgangsbasis für diese Wertsicherungsklausel
ist die für den Monat Februar 2016 errechnete Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt
jährlich im Jänner."

1. Meine Frage: Wie wird die Mietzinserhöhung dann berechnet?
Meine Vermutung: Aktueller Mietzins (500) / Indexzahl Februar 2016 (110,6) * Indexzahl Jänner 2024 (?)

Wenn dem der Fall ist, dann wäre der erhöhte Mietzins ja weit über 30% erhöht. Weil selbst die derzeitige Indexzahl für März 2023 liegt bei 142,3.
2. Und wie wird dann beispielsweise die Mietzinserhöhung im Jänner 2025 berechnet, mit welchen Ausgangswerten?

Ich bitte um den genauen Berechnungsweg, da ich mich da nicht genau auskenne :)

3. Ich möchte eventuell vorschlagen, den Vertrag dahingehend zu ändern, dass als Ausgangsbasis für die Wertsicherungsklausel die errechnete Indexzahl für Juni 2023 verwendet wird (und nicht jene für Februar 2016). Ist das ein sinnvoller Vorschlag?

Danke an alle,
Liebe Grüße!
Ich bin mit der Berechnung nicht sehr vertraut, aber wie Sie sagten, wird sie nicht auf 30 % steigen.
Ich denke, es wird über 30 % liegen

MG
Beiträge: 1555
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Re: Mietzins Wertsicherungsklausel

Beitrag von MG » 01.04.2025, 08:04

Die ganz offensichtlich mit KI (wobei die Abkürzung hier wohl für "keinerlei Intelligenz" stehen sollte...) erstellte Antwort ist es wert, zitiert zu werden:
Ich bin mit der Berechnung nicht sehr vertraut, aber wie Sie sagten, wird sie nicht auf 30 % steigen.
Ich denke, es wird über 30 % liegen
Sie zeigt sehr eindrucksvoll, wie gefährlich es nach wie vor ist, sich (nur) auf derartige Tools zu verlassen. Nicht immer ist die Unrichtigkeit der Aussagen so einfach zu erkennen wie hier.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
Beiträge: 4051
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Mietzins Wertsicherungsklausel

Beitrag von alles2 » 01.04.2025, 08:46

Darum finde ich es auch persönlich schade, dass derartige Beiträge trotz Meldung nicht entfernt werden. Allein die englische und in unseren Breiten untypische Namensgebungen wie "debtcampfire" und "magpiefifth" zeugen davon, dass es hier nur ums Ausbaldowern geht, um dann in weiterer Folge das Forum zuspammen zu können. Oft hängt man sich dabei an dieselben Beiträge an, welche bei deren Suche die entsprechenden Stichworte enthalten.
Zuletzt geändert von alles2 am 04.04.2025, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1525
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Mietzins Wertsicherungsklausel

Beitrag von Hank » 04.04.2025, 02:18

…KI ist ja nur Texthelfer zum Korrigieren, Zusammenfassen, Übersetzen usw. - der richtige Umgang damit muss allerdings so wie früher beim PC eben erst noch erlernt werden; Offenheit und Neugier bleiben daher die Tugenden der Zukunft…

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