Ich habe in meiner Wohnungsgemeinschaft ein Drittel der Herstellungsgebühren für das Interent bezahlt, nun ziehe ich aus, die anderen beiden Mitbewohner bleiben allerdings in der Wohnung und es zieht statt mir eine neue Person ein.
Kann ich mein Drittel der Herstellungsgebühren zurück verlangen, wenn der neue Mieter das Internet benutzt oder nicht?
Herstellungsentgelt
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