Sehr geehrte Mitglieder und vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
Kann man mit folgendem Punkt im Mietvertrag die Vorlage eines Energieausweise rechtmäßig als nicht erforderlich festlegen.
Die Vertragsparteien erklären davon in Kenntnis zu sein, dass gemäß dem
Energieausweis-Vorlage-Gesetz die Vermieterin dem Mieter vor Abgabe der
Vertragserklärung einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen hat,
widrigenfalls zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende
Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als vereinbart gilt.
Mietvertrag
Re: Mietvertrag
Das steht im Einklang mit § 7 Abs.1 EAVG (Rechtsfolge unterlassener Vorlage oder Aushändigung). Der Mieter hat allerdings ein Aufforderungsrecht nach § 7 Abs.2 EAVG, von dem er im Bedarfsfall Gebrauch machen könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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