Wie hellhörig darf eine umgewidmete und sanierte Mietwohnung sein?

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SEM
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Wie hellhörig darf eine umgewidmete und sanierte Mietwohnung sein?

Beitrag von SEM » 16.01.2025, 23:17

Liebe Forengemeinschaft,

leider treibt mich die Verzweiflung hierher, um mit einem altbekannten Thema aufzuwarten und ich hoffe, hier im Forum richtig zu sein – es handelt sich um „laute“ Nachbarn in einer hellhörigen Wohnung.
Es richtet sich aber eigentlich weniger gegen die Nachbarn, sondern gegen die Eigentümergemeinschaft, die die Sanierung meiner (geförderten) Wohnung in Auftrag gegeben hat, die ich seit dem Sommer 2024 bewohne.

Zwischen 2011-2016 wurde hier unter anderem eine Sockelsanierung und ein Dachgeschossaufbau vorgenommen – wie manche Vorher-Nachher-Bilder vermuten lassen, war meine Wohnung zuvor ein Lokal/Wirtshaus, was doch bedeuten müsste, dass eine Umwidmung stattgefunden haben muss, wenn ich nicht falsch informiert bin!?

Meine Frage ist nun, welche Punkte im Falle einer Umwidmung an den damaligen Stand der Technik angepasst werden mussten? Gilt das allgemein und unabhängig der baulichen Veränderungen für Schall-, Wärme-, Brandschutz, etc. oder betrifft das nur die Bereiche, in denen tatsächliche Arbeiten vorgenommen wurden, wie zum Beispiel der Tausch der Fenster? (Wobei ich selbst hier im geschlossenen Zustand vorbeilaufende Leute oder sogar Gespräche Wort für Wort durch höre, was mich insgesamt und vergleichsweise aber nicht so stört)

Ich höre aber jeden – nächtlichen – Schritt des älteren Ehepaars über mir, das Quietschen ihres Bettes (zum Glück haben sie sich wohl nicht besonders gern), ihre Gespräche, von den Diskussionen ganz zu schweigen und das verfluchte Knarzen des Vorzimmerbodens, der sich über meinem Wohnzimmer befindet – wobei das letzte Beispiel einen anderen Bereich der Wohnung betrifft und hier die darunterliegende Decke abgehängt worden sein dürfte.
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das alles noch OIB-konform gewesen wäre, aber vielleicht bin ich mittlerweile auch schon so sensibilisiert, dass es mir drastischer vorkommt, als es wirklich ist – was hoffentlich nicht verwunderlich ist, nachdem ich seit Monaten nur mehr 4-5 Stunden schlafe, weil ich ständig vom Pumpern/Quietschen aufgeweckt werde, obwohl ich eigentlich keinen so leichten Schlaf habe.
Apropos: gelten hier noch die Richtlinien von 2007, nachdem das Inkrafttreten der OIB 2011 erst 2013 erfolgt ist?

Jedenfalls habe ich natürlich schon ein friedliches Gespräch mit den Nachbarn gesucht und die Hausverwaltung kontaktiert, mein potentielles Recht auf Mietzinsminderung geltend gemacht und sie darauf hingewiesen, dass ich die Miete nur mehr unter Vorbehalt vollständig bezahle – selbstredend ergebnislos.

Ich wäre mehr als dankbar für ein paar Inputs, um einschätzen zu können, ob es überhaupt realistische Ansätze gibt, die ich in Angriff nehmen könnte.

Herzlichen Dank vorab für Ihre Zeit!



alles2
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Re: Wie hellhörig darf eine umgewidmete und sanierte Mietwohnung sein?

Beitrag von alles2 » 17.01.2025, 01:12

Wegen den gesetzlichen Mindestanforderungen zur OIB-Richtlinie 5 "Schallschutz" müsste man in der Bauordnung des eigenen Bundeslandes nachsehen. Der zeitliche Stand kann unterschiedlich ausfallen, während die aktuelle Fassung der OIB-Richtlinien von 2023 ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SEM
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Re: Wie hellhörig darf eine umgewidmete und sanierte Mietwohnung sein?

Beitrag von SEM » 18.01.2025, 00:49

Danke für die Antwort!

Es betrifft die Wiener Bauordnung, aus der ich nicht wirklich schlau werde.

"§ 116.
(1) Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt sein, dass gesunde, normal empfindende Benutzer dieses oder eines unmittelbar anschließenden Bauwerkes nicht durch bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftretenden Schall und Erschütterungen in ihrer Gesundheit gefährdet oder belästigt werden. Dabei sind der Verwendungszweck sowie die Lage des Bauwerkes und seiner Räume zu berücksichtigen."
(Ausgabe 2008)

Der Begriff der "gesunden, normal empfindenden Benutzer" erscheint mir irgendwie obsolet, wenn an anderen Stellen sowieso auf die OIB 5 Richtlinien und ÖNORM 8115 inkl. der hinzunehmenden Höchstwerte verwiesen wird.

Und hinsichtlich der einzuhaltenden Anforderungen bei Umwidmungen habe ich leider auch nichts aussagekräftiges gefunden - oder es zumindest nicht begriffen.

alles2
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Re: Wie hellhörig darf eine umgewidmete und sanierte Mietwohnung sein?

Beitrag von alles2 » 18.01.2025, 08:56

Eine Linkliste zur Bauordnung (BO) für Wien findet sich dort:

https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/planen/richtlinien/rechtsvorschriften.html

Ebenso die Wiener Bautechnikverordnung (WBTV) mit den OIB-Richtlinien, wo Anlage 12 den Schallschutz betrifft.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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