Zusatzklausel / Zusatzvertrag Kündigung mehrere Hauptmieter zulässig

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alexander_m
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Zusatzklausel / Zusatzvertrag Kündigung mehrere Hauptmieter zulässig

Beitrag von alexander_m » 17.01.2025, 07:54

Hallo liebes Forum,

es geistert ja immer wieder durch die Medien das gemeinsame Mietverträge auch ihre Gefahren haben:
https://immobilien.derstandard.at/c/mieten-und-kaufen/gemeinsamer-mietvertrag-und-wozu-er-verpflichtet/

Nun verstehe ich von Vermieter-Seite das berechtigte Interesse das man z.B. bei zwei Hauptmietern auch die Möglichkeit hat beide in die Pflicht zu nehmen für die Zahlung. Was mir schwer zu verstehen fällt ist das es der "Normalfall" zu sein scheint das alle Hauptmieter zustimmen müssen um den Vertrag (nach Ablauf der Fristen) zu kündigen.

In einem Thread hier (https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=7782) wurde bereits eingeworfen eine Klausel in den Mietvertrag zu schreiben die das ermöglicht.

Daher stellen sich mir ein paar Fragen Fragen:
1. Was ist die Motiviation (des Gesetzgebers) dahinter dass das der "Normalfall" ist? Wen "schützt" diese Konstruktion?
2. Ist es rechtlich zulässig/sinnvoll eine Klausel (Umgangssprachlich: "Jeder Hauptmieter hat das Recht den Mietvertrag ohne Zustimmung der anderen Hauptmieter aufzulösen") im Mietvertrag zu ergänzen? Bzw. ist es eventuell sogar möglich einfach einen Zusatzvertrag abzuschließen der das festhält?
3. Gibt es so etwas ähnliches wie im Extremfall "Zustimmung zur Kündigung einklagen" das es in Deutschland gibt auch in Österreich?

Beispiel: 5 Jahre Mietdauer, 1 Jahr Kündigungsverzicht + 3 Monate Kündigungsfrist. Verpflichtet sich dann jeder Hauptmieter für 5 Jahre für den jeweils anderen zu haften bei Unstimmigkeiten/Zahlungsverzug?

Finde das Thema wirklich interessant, auch da der oben genannte Thread da nicht eindeutige Antworten liefert. Danke schonmal für jegliche Aufklärung!

Beste Grüße,
Alexander



alles2
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Re: Zusatzklausel / Zusatzvertrag Kündigung mehrere Hauptmieter zulässig

Beitrag von alles2 » 17.01.2025, 16:16

Die vertragliche Gesamtschuld ist keine mietrechtsspezifische Bestimmung, sondern allgemeines Zivilrecht nach § 891 ABGB. Nicht der Gesetzgeber hat ein Interesse daran, sondern es ist eine Regelung, die potentiellen Vertragspartnern bzw. (Mit-)Schuldnern als Möglichkeit zur Verfügung steht, über eine Mietergemeinschaft gemeinsam zu verfügen. Es wird gemeinsam angemietet und gemeinsam aufgelöst. Jeder darf für sich entscheiden, ob er sich darauf einlässt, um sich selbst abzusichern. Siehe dazu auch § 896 ABGB, wo ebenso auf die Möglichkeit interner Vereinbarungen bzw. einer Innenverhältnisregelung (z.B. zwischen den Hauptmietern) hingewiesen wird, wonach bei einer (räumlichen) Trennung der alleinige Mieter anzahlen muss. Mehr zum Partnerschaftsvertrag:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/lebensgemeinschaften/Seite.580008.html

In Mietverträgen können derartige Klauseln nicht angesetzt werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 22.01.2025, 09:17, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

alexander_m
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Re: Zusatzklausel / Zusatzvertrag Kündigung mehrere Hauptmieter zulässig

Beitrag von alexander_m » 17.01.2025, 18:29

Vielen Dank schonmal für die Antwort! Also interner Vereinbarungen ja, das der Mieter dann alleine Zahlen muss, aber keine Klausel die die Vertragsauflösung von einem Mieter zulässt. Verstehe ich das richtig?

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Miete_bei_einer_Partnerschaft.html

Die Arbeiterkammer schreibt von ähnlichen internen Vereinbarung, aber hier ist mir auch nicht klar ob man die schon vorher treffen kann um sich gegenseitig zu schützen.

So ein Arrangement hat ja (in meinen Augen) durchaus seine Berechtigung wenn beide Hauptmieter lieber die Sicherheit haben wollen auszusteigen nach der Kündigungsfrist. Und der Vermieter hat für die Dauer in der der Vetrag aufrecht ist trotzdem die Möglichkeit von beiden Parteien das Geld einzufordern.

alles2
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Re: Zusatzklausel / Zusatzvertrag Kündigung mehrere Hauptmieter zulässig

Beitrag von alles2 » 17.01.2025, 21:39

Danke auch für den für das Forum bereichernde Link, der mir noch nicht untergekommen ist. Meine Botschaft hast Du korrekt aufgenommen. So ein Übereinkommen kann jederzeit - noch bevor dieser Ernstfall eintritt - ausgestaltet werden und muss nicht mal schriftlich erfolgen. Rein zu Beweiszwecken wäre es ratsam, etwas in Händen halten und vorweisen zu können. Ist man sich ohnehin stets mit dem Partner einig oder wurden vorab alle Eventualitäten besprochen, kann man sich diese Dinge ersparen. Hingegen kann Partner gerade in schwierigen ein anderes Gesicht zeigen, wofür derartige Formalitäten freilich seine Berechtigung haben kann.
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