Vorzeitige Kündigung

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Kerstin81
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Vorzeitige Kündigung

Beitrag von Kerstin81 » 15.01.2025, 13:32

Hallo,

meine Tochter ist mit 15.August 2024 in eine neue Mietwohnung gezogen. Das Mehrfamilienhaus besteht aus 4 Parteien und wird privat vermietet.
Sie will und muss unbedingt ausziehen da sie sich die Wohnung nicht mehr leisten kann. Da spielen mehrere Faktoren eine Rolle, zb. defektes Auto,…
Die Vermieterin besteht allerdings auf das befristete Jahr + 3 Monate.
Noch anzumerken wäre: In dem Wohnhaus ist der Brandschutz nicht gegeben. Weder Brandschutztüren noch Brandmelder sind vorhanden. Meines Wissens dürften die Vermieter die Wohnungen nicht vermieten, da Gefahr in Verzug.
Können wir aus diesem Grund die Wohnung vorzeitig kündigen?

Danke für die Antwort
Lg



MG
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Re: Vorzeitige Kündigung

Beitrag von MG » 15.01.2025, 15:24

Bei - zumindest - Teilanwendung des MRG (sodass § 29 MRG gilt), wäre eine vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietvertrages tatsächlich erst nach 15 Monaten möglich.

Eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund wäre dann möglich, wenn zB das Objekt nicht gebrauchsfähig wäre, etwa weil tatsächlich infolge der Verletzung von Bauvorschriften das Objekt nicht benützungsbewilligt und daher auch (rechtlich) nicht benützungsfähig wäre.

Dies könnte man uU mit der örtlichen Baubehörde abklären.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Vorzeitige Kündigung

Beitrag von alles2 » 15.01.2025, 16:29

Persönliche Umstände begründen keine Kündigung außerhalb der vertraglichen Bedingungen und finden keine gesetzliche Deckung. Kann man sich die Miete oder Energiekosten nicht mehr leisten und droht Wohnungslosigkeit, kann das subsidiäre Programm WOHNSCHIRM des Sozialministeriums (auch beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung) helfen. Weitere Anlaufstellen wären nachfolgend zu finden, die teilweise auch wegen einem allfälligen Ausstieg aus dem Vertrag intervenieren können:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/2/Seite.1694300.html

Aus den dürftigen Informationen geht nicht hervor, ob das Teilanwendungsgebiet des Mietrechtsgesetzes gilt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es sich um einen Mietvertrag mit einer Mindestbefristungsdauer von 3 Jahren handelt und sich die Vermieterin auf § 29 Abs.2 MRG beruft. Die Miete wäre dann bis Ende November 2025 zu bezahlen. Außer man wird von der Vermieterin vorzeitig gekündigt (§ 30 MRG), worauf man es nicht ankommen lassen sollte. Dazu hier mehr:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=25371#p54561

Die Paragraphen würden dann angewendet werden können, wenn das Grundhaus schon immer für mindestens 3 Wohnungen vorgesehen war. Handelt es sich eigentlich um ein Zweifamilienhaus und wurde der Dachboden um weitere Wohnungen ausgebaut, dann dürfte nur der vertragliche Inhalt gelten (sofern zulässig).

Der Brandschutz wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Außer in Kärnten gilt die Rauchwarnmelder-Pflicht (im privaten Wohnbereich) nur für Neu- und Umbauten und selbst das nicht in jedem Bundesland, wo es dann nur bei einer Empfehlung bleibt. Heutzutage kann man so einen unvernetzten Rauchmelder auch selbst installieren, falls man einen Bedarf hat. Viele Mieter wissen nicht einmal, dass sie sich oft selbst um deren Wartung und (jährliche) Überprüfung zu kümmern hätten. Ein Blick in den Mietvertrag kann bezüglich des Brandschutzes weiterhelfen. Und bestünde für den Wohnungseigentümer so eine Pflicht, wäre es ihm zu melden, der dies zu beheben hätte. Ein Kündigungsgrund stellt es daher noch lange nicht dar.

Kann nicht einschätzen, wie verzwickt die Situation wirklich ist. Doch über ein konstruktives Gespräch sollte es eigentlich möglich sein, zu der Zustimmung der Vermieterin zu gelangen, die auch keine Freude haben sollte, wenn sie dem Geld hinterherrennen darf. Kann man einen Nachmieter finden, würde es die Sache vereinfachen. Aber wer weiß, ob die Vermieterin nicht eh glücklich ist, eine "Dumme" gefunden zu haben, die eine hohe Miete bereit zu zahlen war, und deshalb stur an dem Vertrag festhält.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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