Hallo zusammen,
noch eine Frage zur Klimaanlage, aber ich kann dieses spezielle Thema nicht finden.
Wir möchten eine Klimaanlage installieren und während des Vorgangs hatten wir ein Problem mit einem Nachbarn, der nicht unterschreiben wollte, obwohl er bereits mehrmals bei Nachbarn unterschrieben hat. Er sagt, dass es nicht umweltschädlich ist und dass es sie in ihrem Garten stört. Es gibt mehrere Klimaanlagen in derselben Nähe und eine aus einem anderen Gebäude direkt vor ihrem Garten.
Er wohnt technisch gesehen in einem anderen Gebäude neben unserem (andere Hausnummer), ziemlich weit weg von unserem Balkon, aber seit dem Bau der Häuser stehen sie unter einer Verwaltung und werden als ein Block betrachtet. Brauche ich die Unterschriften aller Personen in allen Gebäuden oder würden die aus unserem direkten Gebäude ausreichen?
Das würde bedeuten, dass die Person, die drei Häuser weiter wohnt, aufgrund dieser Verbindung auch unterschreiben muss.
Kann mir jemand mit Vorschlägen helfen, wie ich das umgehen kann?
Vielen Dank!
J
mehrere Häusern und Adressen in einem Eigentumergemeinschaft, zustimmung klimaanlage
Re: Mehrere Häuser und Adressen einer Eigentümergemeinschaft, Zustimmung Klimaanlage
Du meinst wohl das hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=8435
Gibt es baulich getrennte Nachbarn auf demselben Grundstück, wäre nicht nur die Zustimmung der Hauseigentümer, sondern auch jene der Grundeigentümer einzuholen. Man darf auch nicht vergessen, dass das Surren eines Klimagerätes in dicht bebauten Gebieten oder im Innenhof reflektiert und verstärkt werden kann. Wenn dann die Baubehörde anrückt oder Du mit Unterlassungsklagen konfrontiert werden würdest, weil die Leute nachts nicht mehr mit offenem Fenster schlafen können, hättest bestimmt auch keine Freude.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=8435
Gibt es baulich getrennte Nachbarn auf demselben Grundstück, wäre nicht nur die Zustimmung der Hauseigentümer, sondern auch jene der Grundeigentümer einzuholen. Man darf auch nicht vergessen, dass das Surren eines Klimagerätes in dicht bebauten Gebieten oder im Innenhof reflektiert und verstärkt werden kann. Wenn dann die Baubehörde anrückt oder Du mit Unterlassungsklagen konfrontiert werden würdest, weil die Leute nachts nicht mehr mit offenem Fenster schlafen können, hättest bestimmt auch keine Freude.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: mehrere Häusern und Adressen in einem Eigentumergemeinschaft, zustimmung klimaanlage
Hallo, danke für die Antwort.
Es ist etwas anders, wir sprechen von mehreren Häusern mit Eigentumswohnungen. Der vorliegende Fall ist, dass der Nachbar bereits mehrere Klimaanlagen akzeptiert hat, die näher bei ihm sind, einschließlich einer, auf die er nicht einmal Einfluss hatte, da sie sich in einem anderen Gebäude befindet, das nicht zu unserer Gruppe gehört, die er aber direkt von seiner Wohnung aus sieht (ca. 20-30m). Darüber hinaus gibt es im Innenhof sogar einen Gastgarten, der den ganzen Lärm bis 22-23 Uhr sowieso überdeckt. Im Innenhof gibt es viel Grün und es ist keine offene Fläche.
Es wäre für ihn unmöglich, den Lärm unserem zuzuschreiben, da wir 2 Stockwerke höher und in einem anderen Gebäude sind. Natürlich würden wir das kaufen, das die Anforderungen der Stadt Wien erfüllt.
Es kann auch nicht persönlich sein, da wir nur einmal miteinander gesprochen haben und ich werde natürlich versuchen, sie erneut zu besuchen und zu fragen, was sie dazu bringen würde, zu akzeptieren. Aber am Ende des Tages fehlt die Lösung.
Aber zurück zur ursprünglichen Frage. Brauche ich die Unterschrift aller Eigentümer, auch wenn es 5 Gebäude sind, ODER reicht es, wenn ich nur die nehme, die direkt an meiner "Adresse" stehen?
Schließlich haben wir im Sommer über 30 Grad in unserer Wohnung, was laut OGH auch ein Grund ist, die Unterschrift gerichtlich ersetzen zu lassen. Ein Ausserstreitverfahren würde ich allerdings sehr ungern machen
danke
Es ist etwas anders, wir sprechen von mehreren Häusern mit Eigentumswohnungen. Der vorliegende Fall ist, dass der Nachbar bereits mehrere Klimaanlagen akzeptiert hat, die näher bei ihm sind, einschließlich einer, auf die er nicht einmal Einfluss hatte, da sie sich in einem anderen Gebäude befindet, das nicht zu unserer Gruppe gehört, die er aber direkt von seiner Wohnung aus sieht (ca. 20-30m). Darüber hinaus gibt es im Innenhof sogar einen Gastgarten, der den ganzen Lärm bis 22-23 Uhr sowieso überdeckt. Im Innenhof gibt es viel Grün und es ist keine offene Fläche.
Es wäre für ihn unmöglich, den Lärm unserem zuzuschreiben, da wir 2 Stockwerke höher und in einem anderen Gebäude sind. Natürlich würden wir das kaufen, das die Anforderungen der Stadt Wien erfüllt.
Es kann auch nicht persönlich sein, da wir nur einmal miteinander gesprochen haben und ich werde natürlich versuchen, sie erneut zu besuchen und zu fragen, was sie dazu bringen würde, zu akzeptieren. Aber am Ende des Tages fehlt die Lösung.
Aber zurück zur ursprünglichen Frage. Brauche ich die Unterschrift aller Eigentümer, auch wenn es 5 Gebäude sind, ODER reicht es, wenn ich nur die nehme, die direkt an meiner "Adresse" stehen?
Schließlich haben wir im Sommer über 30 Grad in unserer Wohnung, was laut OGH auch ein Grund ist, die Unterschrift gerichtlich ersetzen zu lassen. Ein Ausserstreitverfahren würde ich allerdings sehr ungern machen
danke
Re: mehrere Häusern und Adressen in einem Eigentumergemeinschaft, zustimmung klimaanlage
Nun weiß ich, wie Dein allererster Satz zu verstehen gewesen wäre. Hatte zuerst gemeint, dass Du nach einem bestimmten Thread gesucht hast, um Dein Anliegen dann dort zu platzieren zu könnnen, es aber nicht finden konntest. War nämlich auch kurz davor, Deinen Thread dorthin zu übernehmen.
Es dürfte schon einen Grund geben, warum die anderen Besitzer einer Klimaanlage auch die Wohnungseigentümer der weiteren Häuser gefragt haben. Die Antwort hatte ich bereits gegeben, wonach die Hausanlagen auf einer Liegenschaft stehen könnten. Dazu wäre die Hausverwaltung zu fragen, ob dem wirklich so ist, bevor man sich um bis zu 15 Euro einen Grundbuchauszug (vom Bezirksgericht) holt, um sich Gewissheit zu verschaffen.
Angemerkt sei auch,dass ein bloßer Verweis auf einige Hitzetage nicht ausreicht, um ein wichtiges Interesse zu begründen. Man sollte schon eine gewisse Beeinträchtigung der Wohnqualität (wie Schlafstörungen oder andere gesundheitliche Auswirkungen) und dem Ausschluss von alternativen Möglichkeiten zur Senkung der Raumtemperatur auf ein erträgliches Maß darlegen, um fehlende Zustimmungen der anderen Wohnungseigentümer in einem Außerstreitverfahren ersetzen zu können.
Es dürfte schon einen Grund geben, warum die anderen Besitzer einer Klimaanlage auch die Wohnungseigentümer der weiteren Häuser gefragt haben. Die Antwort hatte ich bereits gegeben, wonach die Hausanlagen auf einer Liegenschaft stehen könnten. Dazu wäre die Hausverwaltung zu fragen, ob dem wirklich so ist, bevor man sich um bis zu 15 Euro einen Grundbuchauszug (vom Bezirksgericht) holt, um sich Gewissheit zu verschaffen.
Angemerkt sei auch,dass ein bloßer Verweis auf einige Hitzetage nicht ausreicht, um ein wichtiges Interesse zu begründen. Man sollte schon eine gewisse Beeinträchtigung der Wohnqualität (wie Schlafstörungen oder andere gesundheitliche Auswirkungen) und dem Ausschluss von alternativen Möglichkeiten zur Senkung der Raumtemperatur auf ein erträgliches Maß darlegen, um fehlende Zustimmungen der anderen Wohnungseigentümer in einem Außerstreitverfahren ersetzen zu können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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