Nichts repräsentiert ein Gebäude mehr als gepflegte Fassaden. Deshalb ist es ein besonderes Leid von Eigentümern und Bewohner, die ständig zunehmenden Graffitis, Parolen und sonstigen Schmierereien zu erdulden. Als Immobilienbesitzer ärgern Sie sich sicher auch, über ständig anfallende Kosten für die Graffitibeseitigung.
Mir ist es gelungen ein Konzept zu entwickeln, was nicht nur den Vermieter sondern auch den Mieter in die Pflicht nimmt.
Nach der Grundreinigung der Fassade biete ich einen Reinigungsvertrag an.
In diesem Vertrag taucht das Wort, Graffitientfernung nicht mehr auf.
Dieser garantiert die Beseitigung von Neuverschmutzungen innerhalb von 48 Stunden.
Die Kosten belaufen sich auf 1,00 Euro pro vermietete Wohneinheit im Monat
Da es sich hierbei um einen Reinigungsvertrag handelt nun meine Frage.
Können diese Kosten auf die Miete umgelegt werden??
Ärger mit Graffitischmierereien
RE: Ärger mit Graffitischmierereien
Hallo Uwescheinpfug,ich habe mal gelesen , dass es Vandalismusschäden sind.Diese wären nicht auf die Mieter umlegbar.Ob es Aussenwände oder Innenwände sind , die dabei beschmutzt werden interessiert da wohl nicht.
Viele Grüsse
Viele Grüsse
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