Mein Problem: Als ich in die Wohnung eingezogen bin, gab es kein Übergabeprotokoll, obwohl es einige kleinere Mängel gab. Da dies meine erste eigene Wohnung war, hab ich nicht darauf bestanden. Jetzt nach einem Jahr bin ich aus dieser Wohnung ausgezogen und dieselben Mängel, die bereits existierten als ich eingezogen bin, werden mir jetzt angelastet, denn komischerweise gab es bei der Rückübergabe ein Protokoll. Kann man mir diese Mängel (z.B. Fehlen eines Zahnputzbechers, Brauseschlauch ist schadhaft => genauso wie er war als ich eingezogen bin, bei der Fenstertüre fehlt ein Haken für die Jalousieschnur => obwohl ich diese nie benutzt habe, da ich Vorhänge angebracht hatte, usw.) anlasten.
Da ich leider keine Fotos gemacht habe kann ich meine Aussagen nicht beweisen und mein Wort steht gegen das meines ehemaligen Vermieters.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Angelika
Probleme bei der Übergabe
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