Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen unbefristeten Mietvertrag aufgegeben, bin ausgezogen - hiebei die Kaution in voller Höhe rückerstattet bekommen. ABER: Den Internetanschluss (Telekabel), welchen ich in der Wohnung errichtet habe, will mir die Hausverwaltung bzw. der Wohnungsgeigentümer nicht ablösen. Das Argument: Hiezu gäbe es im MRG keine entsprechende Bestimmung. Ein Internetanschluss gehört wohl heute zum Standard und stellt wohl auch eine eindeutige Verbesserung der Wohnung dar, oder? Ich bitte um Rat bzw. juristische Auskunft.
Besten Dank im Voraus
Gabriele Rampl
Ablöse Internetanschluss
RE: Ablöse Internetanschluss
Das einleiten des telekabels ist entweder kostenlos oder kostet 70 euro. warum also streiten? telekabel ist immer angelegenheit des mieters, jeder kann es sich einleiten lassen, wie gesagt - meist kostenlos ...
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