Ich habe folgendes Problem:
Meine Mietwohnung befindet sich in einem Altbau der um die Jahrhundertwende gebaut wurde. ich habe doppelflügelige Fenster. Es ist mir klar, daß die Hausverwaltung die Außenfenster instandhalten muß und die Innenfenster ich.
aber was ist mit dem Fensterbrett zwischen den Fenstern?
Sie sind aus Holz und haben ein ca. 2mm dicke Lackschicht drauf die inzwischen abspringt.
wer muß diesen Schaden beheben?
l G - Eva
Fensterbretter
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Fensterbretter
Der Vermieter ist fuer die sogenannte "Aussenhaut" des Gebaeudes zustaendig. Fensterbretter, die ausserhalb der Aussenfenster liegen, fallen daher m.E. in die Verantwortung des Vermieters, alle anderen in die des Mieters.
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