Habe folgendes Problem: vor gut einem Monat ist in meiner Wohnung ein Wasserschlauch des Waschbeckens in der Toilette gebrochen, wodurch die gesamte Wohnung (bis auf ein Zimmer) komplett überflutet wurde. Grund für den Bruch des Schlauchs war mangelhafte Montage und/oder ein Materialfehler. Der Vermieter war sich seiner Verantwortung bewusst und ließ in den 2 betroffenen Zimmern den (zerstörten) Parkettboden austauschen. Leider geschah das mit 2-wöchiger Verspätung, was sich zwischenzeitlich durch starke Schimmelbildung bemerkbar machte. Die Rigipswände wurden - soweit möglich - ausgetauscht und sind jetzt schimmelfrei. In einem betroffenen Zimmer sind 3 Wände jedoch tragende Wände und werden nicht trocken, was wiederum bedeutet, dass der Schimmel immer wieder kommt und auch sonst gelbe Flecken die Wände verunzieren. Der Vermieter meint, nichts dagegen tun zu können (zieht also auch die Bereitstellung einer Trockenmaschine nicht in Betracht) und will abwarten, dass die Wand trocknet.
Langer Rede kurzer Sinn: Kann ich aufgrund der Schimmelbelastung eine Mietminderung durchsetzen?
Schimmel - Mietminderung?
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