Hallo,
Ich bin beim Mietrecht nicht mehr auf dem Laufenden und wüsste gerne, ob es zulässig bzw üblich ist, dass eine Hausverwaltung für die Errichtung eines Mietvertrages für eine Privatwohnung eine Gebühr (im konkreten Fall 300 Euro) verlangt.
Dazu finde ich online Folgendes:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/1/Seite.210226.html
Weiß jemand dazu Näheres, bzw ob diese Gebühr tatsächlich bezahlt werden muss, damit man sie im Anschluss daran (nötigenfalls im Rahmen eines Rechtsstreits) zurückfordern kann?
Danke im Voraus für eure Antworten!
LG
Alex
Mietvertrag - Vertragserstellungsgebühr zwischen Hausverwaltung und Mieter?
Re: Mietvertrag - Vertragserstellungsgebühr zwischen Hausverwaltung und Mieter?
Die Vertragsgebühren bei Mietwohnungen, welche ans Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern abzuführen waren, wurden seit Ende 2017 abgeschafft. Beim Honorar für den Abschluss eines Mietvertrages gilt das nur für Wohnraum, der zur Gänze unters Mietrechtsgesetz oder unters Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz fällt. Da es darüber hinaus nicht gesetzlich geregelt ist, bleibt es Vereinbarungssache, wer die Kosten trägt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Mietvertrag - Vertragserstellungsgebühr zwischen Hausverwaltung und Mieter?
Danke!
Und woraus ergibt sich, ob ein bestimmter Wohnraum zur Gänze unter genannte Gesetze fällt oder eben nicht?
Und woraus ergibt sich, ob ein bestimmter Wohnraum zur Gänze unter genannte Gesetze fällt oder eben nicht?
Re: Mietvertrag - Vertragserstellungsgebühr zwischen Hausverwaltung und Mieter?
Sollte eigentlich im Mietvertrag stehen. Ansonsten:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Anwendungsbereiche_des_Mietrechtsgesetzes.html
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Anwendungsbereiche_des_Mietrechtsgesetzes.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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