Mein Partner und ich haben eine Eigentumswohnung in Wien, wobei wir Minderheitseigentüner sind. Die meisten Wohnungen sind im Eigentum einer Firma, welche im wirtschaftlichem Naheverhältnis mit der Hausverwaltung ist.
Wir haben diese Wohnung voriges Jahr von dieser Firma erworben, und wollten diese vermieten. Wir haben bei der Hausverwaltung angefragt, ob diese den Mietvertrag erstellen könnte, Miete einkassieren, usw., da hieß es jedoch, das würde sehr viel für uns kosten, und das machen sie nicht.Auf unsere Frage, wer die anderen Wohnung vermietet sagten sie, das wüßten sie nicht.
Durch Anfragen bei unseren Nachbarn, die Mieter sind, erfuhren wir, daß die Vermieter eigentlich die Hausverwaltung ist, und die Dame, mit der wir geredet haben, auch Ihre Kontaktperson ist.
Mir scheint, die Hausverwaltung ist korrupt, und wir werden gründlich abgezockt. Die Betriebskosten sind monströs, wir sind dabei sie überprüfen zu lassen.
Was können wir tun?
Steht uns normalerweise das Recht zu, daß die Hausverwaltung für uns Mietverträge für unsere Wohnung erstellt unsw? oder wird das tatsächlich separat verrechnet?
hausverwaltung
RE: hausverwaltung
Die Hausverwaltung hat euch bezüglich der Vertagserrichtung richtig informiert. Eure Nachbaren wohnen in einer Wohnung, bei der die hausverwaltungsnahe Firma Eigentümer dieser Wohnung ist und wobei die Firma die Hausverwaltung mit der Verwaltung dieser (und auch anderer Wohnungen) beauftragt haben. In diesen Fällen ist sie mit der Errichtung der Verträge beauftragt.
In eurem Fall seid ihr die Eigentümer eurer Wohnung und euch steht es frei selbst über eure Wohnung zu verfügen - d.h. ihr könnt selbst einen Mietvertrag errichten, einen Anwalt oder Notar damit beauftragen oder auch eine Hausverwaltung mit der Verwaltung eurer Wohnung beauftragen. In diesem Fall errichtet die Hausverwaltung auch den Mietvertrag. Dass man für die Leistungen der Hausverwaltungen zahlen muss sollte allerdings selbstverständlich sein.
In eurem Fall seid ihr die Eigentümer eurer Wohnung und euch steht es frei selbst über eure Wohnung zu verfügen - d.h. ihr könnt selbst einen Mietvertrag errichten, einen Anwalt oder Notar damit beauftragen oder auch eine Hausverwaltung mit der Verwaltung eurer Wohnung beauftragen. In diesem Fall errichtet die Hausverwaltung auch den Mietvertrag. Dass man für die Leistungen der Hausverwaltungen zahlen muss sollte allerdings selbstverständlich sein.
RE: hausverwaltung
>und wobei die Firma die Hausverwaltung mit der Verwaltung dieser (und auch anderer Wohnungen) beauftragt haben.
gerade diesbezüglich hat die angestellte der hausverwaltung aber gesagt, dass sie nicht weiß, wer der vermieter ist. es könnten auch andere vermieter in frage kommen.
mfg, akita
gerade diesbezüglich hat die angestellte der hausverwaltung aber gesagt, dass sie nicht weiß, wer der vermieter ist. es könnten auch andere vermieter in frage kommen.
mfg, akita
RE: hausverwaltung
haben Sie schon gedacht, zu einer interessensgemeinschaft für wohnungseigentümer zu gehen?
zb.
http://www.gdw.at/
jedenfalls ist eine anwaltliche beratung hier empfehlenswert, unter mitnahme von wohnungseigentumsvertrag,kaufvertrag, korrespondenz, falls sie haben: aktuellem grundbuchsauszug, vorschreibungen der hausverwaltung, abrechnung der hausverwaltung.
mfg, Akita
zb.
http://www.gdw.at/
jedenfalls ist eine anwaltliche beratung hier empfehlenswert, unter mitnahme von wohnungseigentumsvertrag,kaufvertrag, korrespondenz, falls sie haben: aktuellem grundbuchsauszug, vorschreibungen der hausverwaltung, abrechnung der hausverwaltung.
mfg, Akita
RE: hausverwaltung
Danke für Ihre Antwort,
auf der monatlichen Vorschreibung ist neben den Betriebskosten ein "Verwaltungshonorar Wohnungseigentümer" verrechnet.
Wüßten Sie welche Aufgaben die Hausverwaltung hier für dieses Honorar übernehmen sollte?
für eine 69.8m2 große Wohnung wird folgendes verrechnet
Reparaturrücklage 15,36
Betriebskosten 146,58
Verw.honorar WE 8,38
Manip.Gebühren 1,1
glauben Sie, daß dies angemessen ist ?
Ich wäre für Ihre Meinung sehr dankbar.
Ich bin Mitglied bei GDW, ich bekomme jedoch keine direkte Antworten auf meine Fragen, der Berater weicht mir immer aus, es ist sehr enttäuschend.
auf der monatlichen Vorschreibung ist neben den Betriebskosten ein "Verwaltungshonorar Wohnungseigentümer" verrechnet.
Wüßten Sie welche Aufgaben die Hausverwaltung hier für dieses Honorar übernehmen sollte?
für eine 69.8m2 große Wohnung wird folgendes verrechnet
Reparaturrücklage 15,36
Betriebskosten 146,58
Verw.honorar WE 8,38
Manip.Gebühren 1,1
glauben Sie, daß dies angemessen ist ?
Ich wäre für Ihre Meinung sehr dankbar.
Ich bin Mitglied bei GDW, ich bekomme jedoch keine direkte Antworten auf meine Fragen, der Berater weicht mir immer aus, es ist sehr enttäuschend.
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