wie sieht die rechtliche lage aus, wenn ich die betriebskosten nicht bezahlen will, weil z.b. die versorgung mit warmwasser mangelhaft ist? kann die hausverwaltung unverzüglich klage gegen mich erheben? auch wenn ich der meinung bin, dass die angelegenheit mit dem warmwasser dem heutigen standard nicht entspricht?
betriebskosten
RE: betriebskosten
> wie sieht die rechtliche lage aus, wenn ich die betriebskosten nicht bezahlen will, weil z.b. die versorgung mit warmwasser mangelhaft ist? kann die hausverwaltung unverzüglich klage gegen mich erheben? auch wenn ich der meinung bin, dass die angelegenheit mit dem warmwasser dem heutigen standard nicht entspricht?
Befinden Sie sich in einer Hauptmietwohnung?
Dieser Fall scheint mir doch einigermaßen kompliziert.
Einerseits stellen die Betriebskosten einen Mietzinsbestandteil dar. Falls Sie mit der Bezahlung in Rückstand geraten, kann der Vermieter nicht nur auf Mietzinszahlung klagen, sondern Sie auch kündigen, oder oder eine Räumungsklage erheben (bei qualifiziertem Rückstand). Doch haben Sie dann wiederum allerlei Einwendungsmöglichkeiten, zB. dass der bestimmungsgemäße Gebrauch des Mietobjekts nicht möglich ist, da Sie kein Warmwasser haben, woran der Vermieter schuld sei, der wiederum auf Ihre beständigen Mahnungen nicht reagiere.
Irgendwann könnte es auch zu einem außerstreitigen Verfahren kommen über die gerechtfertigte Höhe von Betriebskosten bzw. Hauptmiete bzw. über die allfällige Verpflichtung des Vermieters, die Versorgungsanlage zu erneuern. Auch Sie können einen solchen Antrag stellen, - lassen Sie sich näher beim nächsten Bezirksgericht am Amtstag, oder beim Magistrat /Schlichtungstelle darüber informieren.
Wer zahlt letztlich die immer höher werdenden Kosten?
Was war ursprünglich vereinbart? War schon bei Anmietung klar, dass die Warmwasserversorgung nicht die modernste ist? Inwieweit klappt die Versorgung nur unzulänglich.
Es könnte sein, dass meine Infos etwas veraltet sind, ich schreibe das so auswendig hin, es könnte sein, dass sich in letzter Zeit irgendetwas geändert hat (Nachschauen kostet jedenfalls Zeit).
Wer ist da Fachfrau/mann am letzten Stand im Forum?
Jedenfalls würde es sich hier mE lohnen, ausgehend vom abgeschlossenen Mietvertrag, den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften (zB Vollanwendungsbereich des MRG oder nicht) und den örtlichen Gegebenheiten/Zustand der Warmwasserleitung zunächst einmal einen groben Überblick über die möglichen Vorgangsweisen zuerarbeiten und dann nach Abklärung des Kostenrisikos und der Chancen für Sie die nötigen Rechtsschritte anzugehen.
mfg, Akita
Befinden Sie sich in einer Hauptmietwohnung?
Dieser Fall scheint mir doch einigermaßen kompliziert.
Einerseits stellen die Betriebskosten einen Mietzinsbestandteil dar. Falls Sie mit der Bezahlung in Rückstand geraten, kann der Vermieter nicht nur auf Mietzinszahlung klagen, sondern Sie auch kündigen, oder oder eine Räumungsklage erheben (bei qualifiziertem Rückstand). Doch haben Sie dann wiederum allerlei Einwendungsmöglichkeiten, zB. dass der bestimmungsgemäße Gebrauch des Mietobjekts nicht möglich ist, da Sie kein Warmwasser haben, woran der Vermieter schuld sei, der wiederum auf Ihre beständigen Mahnungen nicht reagiere.
Irgendwann könnte es auch zu einem außerstreitigen Verfahren kommen über die gerechtfertigte Höhe von Betriebskosten bzw. Hauptmiete bzw. über die allfällige Verpflichtung des Vermieters, die Versorgungsanlage zu erneuern. Auch Sie können einen solchen Antrag stellen, - lassen Sie sich näher beim nächsten Bezirksgericht am Amtstag, oder beim Magistrat /Schlichtungstelle darüber informieren.
Wer zahlt letztlich die immer höher werdenden Kosten?
Was war ursprünglich vereinbart? War schon bei Anmietung klar, dass die Warmwasserversorgung nicht die modernste ist? Inwieweit klappt die Versorgung nur unzulänglich.
Es könnte sein, dass meine Infos etwas veraltet sind, ich schreibe das so auswendig hin, es könnte sein, dass sich in letzter Zeit irgendetwas geändert hat (Nachschauen kostet jedenfalls Zeit).
Wer ist da Fachfrau/mann am letzten Stand im Forum?
Jedenfalls würde es sich hier mE lohnen, ausgehend vom abgeschlossenen Mietvertrag, den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften (zB Vollanwendungsbereich des MRG oder nicht) und den örtlichen Gegebenheiten/Zustand der Warmwasserleitung zunächst einmal einen groben Überblick über die möglichen Vorgangsweisen zuerarbeiten und dann nach Abklärung des Kostenrisikos und der Chancen für Sie die nötigen Rechtsschritte anzugehen.
mfg, Akita
RE: betriebskosten
Wer zahlt letztlich die immer höher werdenden Kosten?
Damit meinte ich: Gerichts-, Sachverständigen- Anwaltskosten beider Seiten.
Wenn man zulange vor Behörden streitet, so kann dies so teuer zu stehen kommen, dass es schon alleine deshalb nur noch schwer oder gar nicht zu einer Einigung kommt (denn man kann sich dann oft nicht mehr einigen,wer die Kosten zahlen würde).
mfg, Akita
Damit meinte ich: Gerichts-, Sachverständigen- Anwaltskosten beider Seiten.
Wenn man zulange vor Behörden streitet, so kann dies so teuer zu stehen kommen, dass es schon alleine deshalb nur noch schwer oder gar nicht zu einer Einigung kommt (denn man kann sich dann oft nicht mehr einigen,wer die Kosten zahlen würde).
mfg, Akita
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