Am 30.10.2023 wurde wie jedes Jahr die Gastherme Wartung (so wie es im Mietvertrag steht) Ordnungsgemäß vom Installateur gemacht heuer auch die Abgasmessung.Jetzt hat mein Sohn per Ende Mai 2024 seinen Mietvertrag (Eigentums Wohnung Untermieter ) gekündigt.Nun meint die Maklerin (die alles für den Eigentümer erledigt) ,er müsse noch die Thermen Wartung bezahlen für den 30.10. 2024... ? lt. Gesetz??...
Das kann doch nicht stimmen?
Thermen Wartung
Re: Thermenwartung
Es ist absolut nicht zu zahlen. In dieser Dreistigkeit hatte ich es auch noch nie. Bei einer Kündigung kurz bevor die Therme zu servicieren wäre sehr wohl, aber nicht unterm Jahr. Das MRG schreibt nicht vor, dass bei der Zurückstellung des Mietgegenstandes die Kosten für die nächste Thermenwartung einbehalten werden dürfen. Wäre nun spannend, was im Mietvertrag steht oder was die Maklerin dazu meint, wenn man sie nach der Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme fragt. Wäre ja noch schöner, wenn der neue Mieter in einigen Monaten dafür aufkommt und wer die vorher bezahlten Kosten in die eigene Tasche steckt. § 8 Abs.1 MRG beschreibt nur, dass eine Gastherme so zu warten wäre, dass für niemanden ein Nachteil erwächst. Intervalle werden dort nicht vorgeschrieben. Werden die Kosten von der Kaution abgezogen, kann sich die AK das genauer ansehen oder schriftlich bei der Schlichtungsstelle (MA 50) einen Antrag auf Rückgabe des Betrages stellen.
Zuletzt geändert von alles2 am 27.05.2024, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Thermen Wartung
Nein,diesbezüglich steht nichts im Mietvertrag
Danke für die rasche Antwort lg
Danke für die rasche Antwort lg
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