Hallo, ich habe folgende Frage:
Wir hatten einen Mieter, der mit dem Mietzinszahlungen im Rückstand war. Ich hatte bei Gericht eine Mietzins- und Räumungsklage eingereicht. Wärend dem Verfahren habe ich mit dem Mieter eine Einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses ausverhandelt, er hat die nach einigem hin und her die Wohnung geräumt. Ich habe daraufhin die Klage ruhend gestellt.
Ich hatte gehoft die Kaution reicht aus um den ausstehenden Mietzins und etwaige kleine Beschädigungen zu decken.
Leider ist dem nicht so. Es sind leider noch einige Hundert Euro ausstängig.
Von Gericht habe ich, nachdem der Mieter ausgezogen war die Nachricht erhalten, dass die betreffende Person nirgendwo gemeldet sein, und daher das Schriftstück nicht zustellbar war.
Ich gehe davon aus, dass er weiter nirgendwo gemeldet ist und daher gerichtlich offensichtlich nicht erreichbar ist.
Per Mail und SMS erreiche ich ihn zwar, er antwortet aber, wenn überhaupt nur sporadisch ... und versucht mich zu vertrösten
"Ich lasse mir nicht drohen (Gericht) und erledige das nächste Woche" ... etc.
Was würdet Ihr mir Raten? Was könnte ich tun?
Mieter ausgezogen - Mietzinsforderung nicht bezahlt
Re: Mieter ausgezogen - Mietzinsforderung nicht bezahlt
Du könntest einen Exekutionstitel erwirken, der dann 30 Jahre gilt. Mehr dazu hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/zivilrecht/3/Seite.1010630.html
Schließlich muss er irgendwann wieder wo gemeldet sein. Vorher würde ich ihn allerdings über dieses Vorhaben informieren, da ihn das zu einem Umdenken bewegen kann. Die dadurch entstandenen Kosten hättest vorerst selbst zu tragen, wobei er diese zu ersetzen hätte (§ 376 Abs.2 Exekutionsordnung EO), worüber Du ihn auch verständigen kannst.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/zivilrecht/3/Seite.1010630.html
Schließlich muss er irgendwann wieder wo gemeldet sein. Vorher würde ich ihn allerdings über dieses Vorhaben informieren, da ihn das zu einem Umdenken bewegen kann. Die dadurch entstandenen Kosten hättest vorerst selbst zu tragen, wobei er diese zu ersetzen hätte (§ 376 Abs.2 Exekutionsordnung EO), worüber Du ihn auch verständigen kannst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Mieter ausgezogen - Mietzinsforderung nicht bezahlt
Danke für dein Feedback.
Wenn ich das richtig verstehe ist es für den Exekutionstitel mehr oder weniger unerheblich ob der Exmieter irgendwo gemeldet ist.
Aber macht das nichts aus, wenn behördliche Schriftstücke nicht zu gestellt werden können?
Wenn ich das richtig verstehe ist es für den Exekutionstitel mehr oder weniger unerheblich ob der Exmieter irgendwo gemeldet ist.
Aber macht das nichts aus, wenn behördliche Schriftstücke nicht zu gestellt werden können?
Re: Mieter ausgezogen - Mietzinsforderung nicht bezahlt
Es genügt, wenn Du den Namen und das Geburtsdatum kennst, damit das Gericht im Sinne des § 295 EO (zwecks einer Drittschuldnererklärung nach § 301 EO) eine Anfrage beim Dachverband der Sozialversicherungsträger veranlasst. Denn von irgendwo sollte der Schuldner ein Einkommen beziehen, während der Gläubiger nicht immer den Aufenthaltsort des Verpflichteten kennen kann. Dieses Exekutionspaket nach § 19 EO wird auch im Exekutionsantrag erwähnt. Du kannst dem Ex-Mieter daher die Gehaltsexekution ankündigen, sollte er nicht mitwirken.
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Re: Mieter ausgezogen - Mietzinsforderung nicht bezahlt
Für eine Gehaltsexekution braucht es einen Exekutionstitel. Wenn der Schuldner als U-Boot lebt, wird ein solcher nicht zu erlangen sein.
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