elektroinstallationen

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

elektroinstallationen

Beitrag von JUSLINE » 30.03.2004, 16:53

ich bin vor kurzem in eine mietwohnung (ohne schriftlichen mietvertrag)eingezogen. es war keine küche vorhanden und damit ich meine küche einbauen konnte, mussten für den dunstabzug, den durchlauferhitzer und für den geschirrspüler steckdosen installiert werden. im zuge dessen wurde festgestellt, dass die kraftstromleitung defekt war und neue leitungen eingezogen werden mussten (das elektrounternehmen hatte mich darüber nicht informiert!!). wegen den erneuerungen erhöhte sich die ursprüngliche rechnung für die steckdosen erheblich. wer muss nun für die kraftstromleitungen aufkommen?



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: elektroinstallationen

Beitrag von JUSLINE » 31.03.2004, 13:42

Wenn kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde, dann kommt es auf die mündlichen Vereinbarungen, im Rahmen allfällig zu beachtender zwingender Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (soweit anwendbar) an. Bzw. auch auf die tatsächliche Gegebenheiten in der Wohnung.



Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung ine einem brauchbaren Zustand zu übergeben. Aus dem Umstand, dass Sie vom Anschluss eines Durchlauferhitzers schreiben, schließe ich, dass die Wohnung bzw. die Küche mit Erdgaszuleitungen versorgt übergeben wurde (ob ein Herd in jedem Fall drinstehen muss, geben in einer Beratung sicherlich diverse Mieterschutzvereinigungen Auskunft, ich glaube, ja, aber es könnte eben Ausnahmen geben).



Es wäre mir neu, dass jede Wohnung (intakte oder überhaupt) Starkstromzuleitungen aufweisen müsste. War also eine entsprechende Gasleitung für Herdanschluss vorhanden, so hätten Sie sich mE vor Neuerrichtung der Starkstromleitungen mit dem Vermieter in Verbindung setzen müssen, wenn Sie auf einen Ersatz der Extrakosten durch diesen reflektieren (und wie gesagt, es kommt dann noch auf andere Umstände, zB ausdrücklich getroffene Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Vermieter bzw. Details der Judikatur bzw. die realen Gegebenheiten an, ob der Vermieter tatsächlich solche Kosten ersetzen muss.) Die Handwerker lagen sozusagen in Ihrer "Sphäre", wenn ihnen diese nicht eher gesagt haben, was sie in Ihrer Mietwohnung an Arbeiten verrichten, dann müssen Sie das mit ihnen/dem Elektrounternehmen abmachen, bzw. allfälligen Schaden, den Sie daraus erleiden sollten.



Der Vermieter hat Ihnen notwendigen und nützlichen Aufwand auf das Mietobjekt zu ersetzen, doch ist hier mE die Frage, ob ein solcher tatsächlich im konkreten Fall vorlag. ( § 1096 ff. ABGB) Denn es war ja weder Gefahr im Verzug, noch ist eindeutig, dass Ihre Aufwendungen zum klaren und überwiegenden Vorteil des Vermieters ( § 1037 ABGB) erfolgt sind (bei Starkstrom statt Gas, vielleicht sagt da die Judikatur mehr..)



Noch auch haben Sie sich vorher mit ihm in Verbindung gesetzt, sodass er gegebenenfalls die Möglichkeit gehabt hätte, selbst allfällig nötige Reparaturen an der Starkstromleitung vornehmen zu lassen.



mfg, akita


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: elektroinstallationen

Beitrag von JUSLINE » 31.03.2004, 13:44

> ich bin vor kurzem in eine mietwohnung (ohne schriftlichen mietvertrag)eingezogen. es war keine küche vorhanden und damit ich meine küche einbauen konnte, mussten für den dunstabzug, den durchlauferhitzer und für den geschirrspüler steckdosen installiert werden. im zuge dessen wurde festgestellt, dass die kraftstromleitung defekt war und neue leitungen eingezogen werden mussten (das elektrounternehmen hatte mich darüber nicht informiert!!). wegen den erneuerungen erhöhte sich die ursprüngliche rechnung für die steckdosen erheblich. wer muss nun für die kraftstromleitungen aufkommen?



Möglicherweise steht Ihnen einmal im Rahmen der Bestimmung des § 10 MRG ein Ersatzanspruch gegenüber dem Vermieter zu. (Rechnungen vorsichtshalber nicht wegwerfen)

mfg, akita


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste