Hallo,
Ich bin seit Nov.1996 in meiner Wohnung und bekam bisher 3 BK Abrechnungen. Ab 1999 bekam ich keine BK Abrechnung mehr, trotz mehrmaliger Nachfrage. Nun präsentierte mir meine Vermieterin eine Abrechnung von insgesamt 5 Jahren!!!
Meine Frage: Verjährt der Anspruch auf diese Kosten nicht?
Habe gelesen, dass die Vermieterin die BK bis zum 30. Juni eines jeden Jahres vorlegen muss.
Falls ich die BK nicht bezahlen muss, wird sie meinen Mietvertrag der im November 2004 ausläuft nicht verlängern, auch dagegen kann ich nichts unternehmen?!
Vielen Dank für die Hilfe!
Betriebskostennachzahlung - Verjährung
RE: Betriebskostennachzahlung - Verjährung
Sind Sie aus Deutschland?
Dort gab es zuletzt Gesetzesänderungen betreffend Betriebskostennachforderungen bzw. Abrechnungen. Habe auf einer deutschen Web-Infoseite gelesen, dass viele Mieter verärgert seien wegen auf Jahre zurückgehender Betriebskostennachforderungen, die in sehr vielen Fällen aber doch der Rechtsordnung entsprechen.
Schlagwortsuche unter Google unter Betriebskostennachforderung uäm bringt Ergebnisse bzw. lassen Sie sich von einer dten Mietervereinigung diesbezüglich konkret beraten (bzw. RechtsanwaltIn)
mfg, Akita
Dort gab es zuletzt Gesetzesänderungen betreffend Betriebskostennachforderungen bzw. Abrechnungen. Habe auf einer deutschen Web-Infoseite gelesen, dass viele Mieter verärgert seien wegen auf Jahre zurückgehender Betriebskostennachforderungen, die in sehr vielen Fällen aber doch der Rechtsordnung entsprechen.
Schlagwortsuche unter Google unter Betriebskostennachforderung uäm bringt Ergebnisse bzw. lassen Sie sich von einer dten Mietervereinigung diesbezüglich konkret beraten (bzw. RechtsanwaltIn)
mfg, Akita
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste