Ich habe für die Jahre 1996-2001, also für 5 Jahre, eine Nachforderung von Heizkosten über € 960,00 bekommen. Und zwar mit der Begründung, dass bei der Heizkostenverteilung zwischen 2 Wohnhäusern in den letzten 10 Jahren ein Irrtum bestand. Dieser Irrtum entstand durch eine Firma die damals diese Heizung installierte, und dabei etwas falsch beschriftet hat. (Diese Firma existiert heute nicht mehr). Soweit man es zurückverfolgen konnte, hat man nun diese Kosten neu berechnet, und kam zu diesem Betrag. So die Erklärung des Vermieters.
Ist es zulässig dass der Vermieter nach so vielen Jahren eine Nachverrechnung legen kann?
Heizkostenabrechnung
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