Wie hoch darf denn die Ausgleichpauschale für den Verlust der Vorsteuer sein, wenn ein Bestandsobjekt an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Bestandsnehmer vermietet wird? Gibt es diesbezüglich Obergrenzen?
Mir erscheint eine Pauschale die höher als die 20% Ust bei der Opt in Möglichkeit als unzulässig. Was hätte der Ausschluss der Opt In Möglichkeit für einen Sinn, wenn dann eine Ausgleichspauschale gleich hoch oder höher ist?
Vielen Dank für die Hilfe!
Vermietung Büroräumlichkeiten Verein opt in
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Re: Vermietung Büroräumlichkeiten Verein opt in
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