Mietvertrag nach unerfülltem Kauf noch gültig?

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FHoll
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Mietvertrag nach unerfülltem Kauf noch gültig?

Beitrag von FHoll » 05.03.2018, 14:22

Guten Tag.

Folgender Sachverhalt: A bietet B eine Sache zur Miete und zum Kauf an. B möchte die Sache erst für 3 Monate mieten und dann kaufen. A ist einverstanden, bietet zudem aus Kulanz an, dass keine Miete zu zahlen sei, sofern die Sache tatsächlich nach 3 Monaten gekauft wird.
Nach 3 Monaten bittet B um eine Rechnung für den Kauf der Sache. Miete wurde bisher auch keine bezahlt.

Nun zahlt B nicht. B streitet die Verbindlichkeit nicht ab und ist durchaus kommunikativ, hat aber laut eigenen Aussagen zu viele Investitionen in sein Unternehmen getätigt und ist daher nicht flüssig.
Da B nicht zahlt darf A vom Kaufvertrag zurücktreten. Falls er dies tut, behält dann der vorhergehende Mietvertrag Gültigkeit, da dieser implizit mit einem Kauf aufgelöst worden wäre, der nie zustande kam? Bzw. kann A, nachdem er die Sache von B zurückgeholt hat (nicht Niet- und Nagelfest) von B die Zahlung der Mietraten über den gesamten Zeitraum, in dem die Sache in Bs Besitz war, einfordern?



lexlegis
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Re: Mietvertrag nach unerfülltem Kauf noch gültig?

Beitrag von lexlegis » 19.03.2018, 21:55

Würde ich schon so sehen. Der Wegfall der Mietschuld war ja an die Bedingung eines zustande gekommenen Kaufvertrages geknüpft. Kommt dieser nicht zu Stande, muss die Miete bezahlt werden.

Das Ganze ist auch so zu sehen, wenn der Käufer den Vertrag durch den sekundären Gewährleistungsbehelf zum Beispiel wandelt und die Sache aber zuvor 3 Monate bereits genutzt hat. Ein Nutzungsentgelt kann dann gefordert werden. Wenn nicht einmal ein Vertrag zu Stande kam und die Sache aber genutzt wurde ist das Nutzungsentgelt mE ebenso fällig. Die ausgemachte Bedingung für den Wegfall der Mietschuld (Kaufvertrag) ist ja nicht eingetreten, also muss der vereinbarte Mietzins bezahlt werden.
Zuletzt geändert von lexlegis am 19.03.2018, 22:22, insgesamt 1-mal geändert.

lexlegis
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Re: Mietvertrag nach unerfülltem Kauf noch gültig?

Beitrag von lexlegis » 19.03.2018, 22:10

Für mich klingt das zudem nach einem Kauf auf Probe gemäß § 1080 ABGB. Probezeit war 3 Monate. Da der Käufer nach dieser Zeit sich nicht zum Kauf entschied (mangels Liquidität), ist der Verkäufer auch nicht mehr an das Angebot gebunden. Ein Nutzungsentgelt bzw. den vereinbarten Mietzins kann der Verkäufer mE dennoch verlangen (siehe oberen Kommentar).

Was steht im Kauf/Mietvertrag? Gibt es einen solchen überhaupt und ist dieser unterzeichnet worden?

FHoll
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Re: Mietvertrag nach unerfülltem Kauf noch gültig?

Beitrag von FHoll » 21.03.2018, 15:41

Danke für die Antwort.

Kauf oder Mietvertrag wurden nicht explizit verschriftlicht, die getroffenen Vereinbarungen (Höhe der Raten, Beschreibung der Sache etc.) sind jedoch durch Mailverkehr schriftlich erfasst - mit Ausnahme des Mieterlasses im Kaufsfall, welcher nur Mündlich vereinbart wurde.
Der Vollständigkeit halber: Die Sache hat eine Seriennummer, A kann also sein Eigentum nachweisen.

Kann man wirklich sagen, der Käufer entschied sich gegen den Kauf, wenn er dem Kauf zustimmt, aber nicht zahlt?

lexlegis
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Re: Mietvertrag nach unerfülltem Kauf noch gültig?

Beitrag von lexlegis » 21.03.2018, 18:42

Hinsichtlich der mündlichen Vereinbarung, dass die Mietschuld entfällt, wenn der Kaufvertrag zu Stande kommt, gilt mE gemäß § 914 ABGB, dass die Mietschuld nur dann entfällt, wenn der Kauf soweit zu Stande kommt, dass der Käufer auch den Kaufpreis tatsächlich entrichtet. Dies entspräche auch der Übung des redlichen Verkehrs, denn logischerweise liegt die Absicht eines "kulanten" Mieterlass unter diesen Umständen darin, dass die anfallende Mietschuld durch die tatsächliche Zahlung des Kaufpreises kompensiert werden soll.

Morbeck
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Re: Mietvertrag nach unerfülltem Kauf noch gültig?

Beitrag von Morbeck » 05.10.2018, 13:29

Kann man wirklich sagen, der Käufer entschied sich gegen den Kauf, wenn er dem Kauf zustimmt, aber nicht zahlt?

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