schlichtungsstelle-ablauf

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mara3
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schlichtungsstelle-ablauf

Beitrag von mara3 » 09.08.2016, 00:27

hallo,
ich hätte ein paar fragen zum verfahrensablauf vor der schlichtungsstelle.
ich bin beim mieterschutz mitglied, nach auszug aus meiner wohnung haben wir festgestellt, dass ich zuviel miete gezahlt habe. jetzt hat die mietervereinigung den fall für mich bei der schlichtungsstelle eingereicht. ich verstehe den ganzen ablauf aber nicht gut genug. hauptsache ist, dass ich nicht vor gericht möchte, weil ich keine rechtsschutzversicherung habe.
der vermieter könnte jederzeit das bezirksgericht anrufen, wenn er wollte, habe ich das richtig verstanden? oder könnte ich jederzeit einlenken und sagen, dass ich mit leeren händen rausgehe?
die schritte sind ja
1. mündiche schlichtung falls das nicht zu einer einigung führt,
2. schriftliche schlichtung und wenn da wieder keine einigung zustande kommt, dann gehts ans bezirksgericht (kann ich da auch einlenken?)
bedeutet der satz
Erfolgt keine Anrufung des Bezirksgerichtes, stellt die Entscheidung der Wiener Schlichtungsstelle einen vollstreckbaren Exekutionstitel dar.
dass wenn keiner das gericht anruft, die entscheidung der schlichtungsstelle rechtlich verbindlich ist?
das problem bei der ganzen sache ist, dass ich zwar zuviel gezahlt habe, dem vermieter aber in der hektik und aufregung der wohnungsübergabe mit inaussichtstellung der sofortigen barauszahlung meiner kaution eine unterschrift unter eine erklärung gegeben habe, die besagt, dass mit auszahlung der kaution alle ansprüche ihm gegenüber beglichen sind. dumm- aber jetzt ists zu spät.
der berater beim mieterschutz meinte aber, meine chancen stehen gut, weil der vermieter mehr als 10 wohnungen besitzt und das ganze im großen stil betreibt, also kein "kleiner wohunungsbesitzer" ist und schön öfter wegen zu hoher miete vor gericht stand.
wie wäre das, falls es vor gericht ginge und ich "verliere" den prozess? beim mieterschutz hiess es, es würden kosten von ca. 2000 euro auf mich zukommen. das geld hab ich nicht, gibt es regelungen für den fall, dass der prozessverlierer nicht in der lage ist zu zahlen?
danke für antworten.



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