Möbel-/Waschmaschinenmitbenutzung untersagt, geht das?

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ivanders
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Möbel-/Waschmaschinenmitbenutzung untersagt, geht das?

Beitrag von ivanders » 24.05.2015, 23:48

Hallo,

Ich wohne mit 3 weiteren Personen in einer WG, die über zwei Wohnungen geht, die miteinander verbunden sind. Jede Wohnung hat Küche, Bad, aber auch einen separaten Eingang vom Treppenhaus. Die Hauptmieterin H und ein Bewohner wohnen in dem einen Wohnungsteil zusammen, ich mit B in dem anderen Teil. Ich habe B vor 1,5jahren "gecastet", und auch klar gemacht, dass Küchenmöbel und Waschmaschine mir gehören. B hat mit A einen Mietvertrag über 3 Jahre geschlossen. Nach Einzug hat mich B gefragt, ob sie die Waschmaschine und Küchenmöbel mitbenutzen darf, ich habe zugesagt. Ist ja auch normal. Nachdem es mit B aber vermehrt Probleme mit achtlosem Umgang mit Geschirr gab, auch B nie etwas repariert hat, wenn mal was kaputt war, keine Post geholt, mich mehrfach aus der Wohnung ausgesperrt hat, habe ich im Februar mit ihr gesprochen, dass wir sehr verschieden sind, was völlig ok ist, aber dass das Zusammenleben nicht funktioniert, und sie gebeten, sich etwas anderes zu suchen.

Sie möchte aber nicht ausziehen und besteht auf ihrem Mietvertrag, der noch bis nächstes Jahr im Dezember läuft. H und B liegen im Streit.
Bei mir ging es eigentlich noch, obwohl mich die Situation sehr belastet hat.
Ich habe deshalb beschlossen, dass ich eben den Mietvertrag akzeptieren muss, mich aber abgrenzen möchte und keine meiner Sachen und Möbel mehr mit ihr teilen möchte.

Ich habe ihr das mitgeteilt, sie war zunächst einverstanden. In der Küche gehören nur Spülbecken, Herd, zwei Stühle und ein Schränkchen zur WG.
Sie besteht nun jedoch darauf, dass in ihrem Mietvertrag, den sie mit H geschlossen hat, steht, dass sie die Einrichtung von Küche und Bad mitbenutzen darf.
Beim Unterzeichnen des Vertrages wusste sie aber, dass eben bestimmte Dinge nicht der WG gehören, bestreitet das auch nicht.

Soweit ich weiß, kann ich aber das Nutzungsrecht widerufen, dass ich ihr vor 1,5jahren mündlich gesagt habe. Mir ist bewusst, dass die Situation lächerlich ist, aber ich möchte ihr nichts mehr schenken. Ich kann die Sache auch nicht mehr Ernst nehmen. Ich wäre längst weg, wenn mich in ner WG jemand gefragt hätte, was anderes zu suchen. Ich habe ihr angeboten, dass sie die Ablageflächen in der Küche nutzen kann und sich ein Regal besorgt, und aufstellt, um ihr Sachen reinzustellen. Sie besteht aber weiter darauf, die Hälfte der existierenden Küchenregale zu nutzen und auch die Waschmaschine. Ich bin ratlos, was nun theoretisch rechtens ist.

Vielen Dank für jeden Hinweis
LG Ive



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 25.05.2015, 15:32

Wenn die Waschmaschine nicht zum Mietobjekt, für das die Mitbewohnerin Mietzins entrichtet, gehört, und die Maschine in Ihrem alleinigen Eigentum steht, wird hinsichtlich der bisher gewährten Mitbenützung ein jederzeit widerrufliches Prekarium angenommen. Laut Vertrag, darf sie die Einrichtungen von Küche und Bad mitbenützen. Da diese Klausel im Mietvertrag steht und nichts davon steht, dass die Mitbenützung bis auf Widerruf gestattet ist (Bittleihe usw), wird zu Recht davon ausgegangen, dass die Sachen ebenso Teil des Mietgegenstandes sind.

Hinsichtlich der Mitbenützung der Küchenregale sieht die Sache ähnlich aus. Sie können nicht die für die allgemeine Nutzung vorgesehenen Räume der Mietwohnung, wie die Küche und das Bad mit Regalen versehen und es der Mitbewohnerin untersagen dort Dinge zu platzieren. Hierbei beruft sie sich zu Recht auf die Klausel im Vertrag. Die Räume für die gemeinsame Nutzung müssen verhältnismäßig geteilt werden. So müssen Sie ihr zumindest die gleiche Möglichkeit bieten Regale in gleichem Maße wie bei Ihnen für Sachen anbringen zu können.
Aufgrund der Klausel im Mietvertrag, die nicht eindeutig darlegt, dass die Sachen nur Leihweise zur Verfügung gestellt werden, kann eine Mitbenützung der Sachen nicht untersagt werden.

ivanders
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Beitrag von ivanders » 25.05.2015, 16:01

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mich irritiert, dass die Hauptmieterin, Einrichtung, die ich gekauft und aufgestellt habe, an andere Untermieter zur Mitbenutzung in deren Mietvertrag aufnehmen kann? Kann sich das nicht nur auf WG-Eigentum beziehen (alle Badmöbel, Gemeinschaftsschrank in der Küche, Herd, Spüle)?
In der Küche ist genügend Platz, Regale aufzustellen und/oder anzubringen, meine Mitbewohnerin lehnt jedoch ab, selbst Regale etc. anzuschaffen, sondern besteht darauf, in meinen Regalen die Hälfte des Platzes zu bekommen. Muss ich dem wirklich zustimmen?
Mit besten Grüßen

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 25.05.2015, 17:17

Ihr Eigentum brauchen Sie grundsätzlich nicht mit der Mitbewohnerin zu teilen.

Wenn Sie etwas erwerben, dann unterliegt dies Ihrem Eigentum.

Gemäß §§ 354, 362 ABGB können Sie jeden anderen davon ausschließen und mit der Sache nach Willkür schalten, sofern dadurch nicht ein anderer in dessen Eigentumsrecht berührt wird.

Kaufen Sie sich aber eine Waschmaschine und gibt es für die Mitbewohnerin keine weitere Anschlussmöglichkeit, müssen Sie eine Übereinkunft treffen. Das gilt auch für den Kühlschrank. Sie können den Gebrauch Ihres Eigentums entweder Leihweise oder per Miete zur Verfügung stellen. Beides verbraucht Strom, für den beide Teile aufkommen. Sollte also tatsächlich nur ein einziger Anschluss für eine Waschmaschine vorhanden sein, müssen Sie eine Mitbenützung meines Erachtens dulden, zumal der durch die Waschmaschine veranlasste Wasserverbrauch zu den gemeinsam zu tragenden Nebenkosten des Mietobjekts zählt; die Mitbewohnerin also den Anteil zahlt, auch wenn nur Sie Wäsche waschen. Das Waschmittel muss sie sich allerdings selbst besorgen, wenn Sie dies nicht wünschen.

Eine Einbauküche zum Beispiel (wenn auch auf Ihre Kosten veranlasst) gehört gemäß § 294 ABGB zur Hauptsache (Mietwohnung) und ist somit Gegenstand des Mietvertrages. Sie können der Mitbewohnerin also nicht untersagen, dass sie den Herd und den Ofen nicht verwenden darf.

Einzig und allein für die private Nutzung bestimmte Regale dürfen Sie meines Erachtens in gemeinsam genutzten Wohnräumen, für deren Nutzung beide Parteien gleich viel zahlen, nur mit Absprache des Mitbewohners anbringen, andernfalls gehören auch diese zum Mietobjekt und dürfen genutzt werden. Die Sachen unterliegen ebenso dem rechtmäßigen Besitz der Mitbewohnerin, wenn diese Sachen mit der Hauptsache verbunden sind, in einem gemeinsamen Wohnraum sind und keine gesonderten Vereinbarungen darüber getroffen wurden. Durch die Verbindung der Sache mit der Wand (Regale), kann sie nämlich als Zugehör gelten und somit auch Teil des Mietobjekts werden. Für bewegliche Sachen, wie Teller und Häferl gilt dies nicht, diese darf sie ohne Ihre Zustimmung nicht verwenden.

Das eigentliche Problem ist die Sanktion des Ganzen. Wenn Sie der Mitbewohnerin den Gebrauch Ihrer selbständig erworbenen Regale untersagen und sie dies dennoch tut, müssten Sie eine Besitzstörungsklage einbringen.

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