Zimmerbeschädigung

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Cpdp
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Zimmerbeschädigung

Beitrag von Cpdp » 18.03.2015, 12:00

Liebe Experten,

Ich komme mit einem grossen Anliegen zu euch - ich bin Hauptmieter einer und habe ein zweites Zimmer untervermietet. Der Untermietvertrag wurde nun gekündigt und erlischt mit Ende dieses Monats. Meine Mitbewohnerin hat die Wohnung bereits geräumt und ihre Schlüssel zurückgegeben.
Ich entdeckte, dass sie an einer Zimmerwand Löcher bohrte und diesen Schaden nicht repariert hatte.
Im Mietvertrag ist geregelt, dass bei Schaden an der Wohnung eine Reperatur auf Kosten der Kaution genehmigt ist. Da sie aber offiziell noch da lebt, bin ich nun verpflichtet, sie darauf hinzuweisen? Was ist der beste Weg, das Problem zu lösen? Ich danke herzlichst für alle Antworten. :)



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 18.03.2015, 18:41

Eine übliche Anzahl an Bohrlöchern um Regale USW aufzuhängen und ein abgenutzter Boden sind beim Gebrauch des Mietgegenstandes im Mietpreis mitinbegriffen. Der Mieter zahlt ja Miete für den Gebrauch des Mietobjekts. Darin sind die oben genannten durch die Verwendung des Gegenstandes entstehenden üblichen Gebrauch- und Abnützungserscheinungen inkludiert.

Der OGH erklärte zudem auch den Ausmalpassus im Vertrag als für den Mieter benachteiligend und gemäß § 879 Abs 3 ABGB als nichtig, sofern nicht extra die Wand verschmutzt wurde.

Für eine adäquate Anzahl an Bohrlöchern kann kein Schadenersatz verlangt werden. Das Zurückbehalten der Kaution oder das Verwenden derselben für die Sanierung des Schadens ist nicht zulässig.
Zuletzt geändert von lexlegis am 18.03.2015, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 18.03.2015, 18:44

So auch die AK:

Abnützung durch Miete abgegolten

Grundsätzlich zahlen Sie Miete dafür, dass Sie eine Wohnung benützen dürfen. Es liegt auf der Hand, dass eine Wohnung selbst bei pfleglicher Behandlung mit der Zeit Gebrauchsspuren bekommt. Inzwischen haben einige OGH-Urteile bestätigt, dass es unter die normale Abnutzung fällt, wenn zum Beispiel die Wandfarbe nach einer Weile nicht mehr makellos ist oder Parkettböden Kratzer bekommen. Auch wenn Sie Bohr- und Dübellöcher hinterlassen, ist das kein Grund, die Kaution zu einzubehalten. Schließlich müssen Sie ja Ihre Kästchen und Regale irgendwo befestigen.

http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/ ... eiten.html

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